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Die Entstehung der Pfarrei Rollingen

Zweifelsohne hat die christliche Religion dem Abendland ihren Stempel aufgedrückt. Seit dem Edikt von Mailand im Jahre 313 konnte sie sich frei im Römischen Reich ausbreiten. Doch der Ansturm der germanischen Völ­ker setzte dem Imperium ein Ende. Dies bedeutete gleichfalls ein empfindlicher Schlag für das Christentum. Als sich jedoch der Frankenkönig Chlod­wig 496 vom Reimser Erzbischof Remigius taufen liess, hatte die christliche Religion auch diese Hürde erfolgreich genommen. Eine neue Missionierung konnte beginnen : die Landbevölkerung sollte für den Glauben an den Erlöser gewonnen werden.


6. - 11. Jahrhundert - Mont-Saint-Martin - die Urpfarrei von Rollingen

Mutterkirche für die Christen unserer Gegend war in der Frühzeit das dem hl. Martin geweihte Gotteshaus auf einem Berg bei Longwy, welcher daher den Namen Mont-Saint-Martin erhielt. Die Erbauung der Martinskirche könnte unter dem Trierer Erzbischof Magnerich (573-596) - (***Magnerich (lat. Magnericus) († an einem 25. Juli nach 587 in Trier in Rheinland-Pfalz (?))[1] war etwa seit 566 Bischof von Trier, er ist ein katholischer Heiliger. Sein Gedenktag ist der 25. Juli. Im Bistum Trier ist es der 23. Julierfolgt sein. Die­ser Kirchenfürst war ein glühender Verehrer des hl. Martin von Tours, dem er mehrere Kirchen erbauen liess. Er hatte gute Beziehungen zu den Merowingerkönigen und war sogar der Taufpate König Theudeberts II., einem Enkel der Königin Brunichildis. Unter Magnerich entfaltete sich eine rege missionarische Tätigkeit in der Erzdiözese Trier. Die Kirche von Mont-Saint-Martin war auf dem alten Frankenfriedhof von Longwy errichtet wor­den, wie Ausgrabungen ergeben haben. Dieser Umstand deutet auf missio­narisches Wirken hin: auf dem Berg war die Kirche für jedermann gut sicht­bar ; ausserdem war der Ort als Friedhof bekannt und besucht. Das christ­liche Gotteshaus sollte zudem den Sieg über das Heidentum und den Tod symbolisieren. Dies erinnert stark an die Missionsarbeit des Langobarden Wulfilaich, welcher im Dienste des Erzbischofs Magnerich stand. Auf einem Berg bei Laferté (östlich von Yvoix-Carignan) errichtete er eine Mar­tinskirche und zerstörte das Dianaheiligtum der Umgegend.

Der Historiker Hartmut Müller glaubt die Erbauung der Martinskirche bei Longwy erst gegen Ende des 7. Jahrhunderts anzusetzen, als der Martinskult in Frankreich eine zweite Blütezeit erlebte. Der Umstand, dass im 7. Jahrhundert die Begräbnisse auf dem fränkischen Friedhof von Romain aufhörten, beweist, dass sich zu der Zeit die christliche Sitte durchgesetzt hatte, die Toten rund­um die Mutterkirche zu begraben. Dann aber muss schon eine geraume Zeit ein christliches Gotteshaus bestanden haben. Demnach kann mit gutem Gewissen die Gründung der Martinskirche auf dem Mont-Saint-Martin in die Zeit des Erzbischofs Magnerich (2. Hälfte des 6. Jahrhunderts) verlegt werden.

Mit dem Anwachsen der Christengemeinde entstanden für die Urpfarreien zwei Probleme :

- das vorhandene Gotteshaus konnte die Gläubigen nicht mehr fassen. Ein viel grösserer Neubau (wie die

  grossen Kathedralen) aber lag ausserhalb der Mittel der Zehntherren und der Landbevölkerung ;

- der oft weite Weg zur Mutterkirche hielt viele Christen davon ab, regel­mässig den Gottesdienst zu besuchen.

Das aber gefährdete auf die Dauer die christliche Gemeinschaft.

Zu diesen allgemeinen Schwierigkeiten kam in der Urpfarrei Mont-Saint-Martin eine dritte hinzu : das Sprachenproblem. Bei ihrer Eroberung (5.-6. Jahrhundert) stiessen die Germanen im Raume von Longwy auf eine starke gallo-römische Bevölkerung. Diese konnte ihre Sprache und ihre Ortsna­men durchsetzen. Typisch germanische Gründungen wie Herserange, Rodange und Villers-la-Montagne wurden später romanisiert. Die Zwei­sprachigkeit der Christengemeinde musste auf die Dauer zu Spannungen führen.

Mit der fortschreitenden Germanisierung des Trierer Episkopats änderte die Auffassung über die Verwaltung der Kirche. Erzbischof und Adel betrachteten die Kirchengüter als Privateigentum. Die Kirchen, welche sie auf ihrem Grunde errichteten, blieben ihr Eigentum. Der Erbauer zog dem­nach den Kirchenzehnten ein, eine Steuer, welche Karl der Grosse zum Unterhalt der Kirchen und der Priester bestimmt hatte. Ausserdem schlug er den Geistlichen vor (Patronatsrecht); der Bischof prüfte nur, ob der Kan­didat die nötigen Kenntnisse besass. Kirche, Patronatsrecht und Zehnte wurden daher wie die anderen Güter vererbt.

Durch diese Kirchenneugründungen des Bischofs, der Klöster und des Adels erfolgte notwendigerweise der Zerfall der Grosspfarreien, welcher im Jahrhundert einsetzte. Die Grosspfarrei Mont-Saint-Martin machte keine Ausnahme. Ihr Zerfall geschah in zwei Etappen :

- zuerst wurden in einzelnen Orten Kapellen erbaut, welche der Martins­kirche unterstanden. In ihnen wurde

  der Sonntagsgottesdienst abgehalten. An den hohen Festtagen jedoch mussten die Gläubigen zur Mutter-

  ­kirche kommen. Ein Hilfsgeistlicher versah den Dienst im Namen des Pfarrers. Die Taufe wurde ausschliesslich

  in der Mutterkirche gespendet. So entstanden im Laufe des 9. Jahrhunderts die Kirche Peter und Paul von

  Herserange, die Silvesterkirche von Villers-la-Montagne, die Martins­kirche von Musson, die Marienkirche von

  Aubange, die Genovevakirche von Réhon, die Pirminuskirche von Cutry und die Martinskirche von Cosnes ;

- danach erhielten die Kapellen alle Rechte einer Pfarrkirche, was im Falle von Mont-Saint-Martin im 11.

   Jahrhundert geschah ; 1096 wird das Got­teshaus von Villers-la-Montagne als Pfarrkirche erwähnt.


11. - 16. Jahrhundert - Die Entstehung der Pfarrei Aubange

Der Zerfall der Urpfarrei Mont-Saint-Martin hat sich über eine lange Zeit­spanne hingezogen. Wann demnach die Pfarrei Aubange aus dem ursprüng­lichen Pfarrverband ausscherte, ist schwer zu sagen. Die erste urkundliche Erwähnung datiert aus dem Jahre 1287, als Theoderich, Pfarrer von Aubange und Dechant der Christenheit von Arlon, als Zeuge figurierte.

Hartmut Müller vermutet, dass die Kirche von Aubange „eine eigenrechtliche Gründung der Herren von Aubange” sei, da sich in deren Besitz die Hälfte des Zehnten und das Patronatsrecht befunden habe. Nun treten aber die Herren von Aubange erst im 13. Jahrhundert in Erscheinung und zwar als Vasallen der Herrschaft Longwy. Die Grundherrschaft Aubange und der Zehnte mit dem dazu gehörigen Patronatsrecht wurden stets als Lehen von Longwy betrachtet. Wenn jedoch Zehnte (***Abgabe) und Patronatsrecht (***Das Kirchenpatronat oder Patronatsrecht (lateinischius patronatus) ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn - auch einer Gebietskörperschaft - über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt.) nur Lehen waren, so waren die Herren von Aubange nicht die Gründer der Marien­kirche von Aubange, sondern der Lehnsherr (***Eigentümer von Grundbesitz) von Longwy. Demnach muss das Gotteshaus vor dem 13. Jahrhundert erbaut worden sein.

Die besondere Verteilung des Rollinger Zehnten kann sicherlich ein Licht auf die Entstehung der Pfarrei Aubange werfen. Der kleine Zehnte, von Tie­ren und Gartenfrüchten erhoben, wurde normal verteilt: 1/3 für den Pfar­rer, 2/3 für den Grundherrn.

Der grosse Zehnte, von den Feldfrüchten ein­gezogen, wies dagegen eine andere Verteilung auf. Der Pfarrer von Aubange erhielt nur 1/5 ; der Grundherr war ebenfalls beteiligt. Hinzu kamen die Zehntherren der Pfarrei Oberkerschen, nämlich der dortige Pfarrer, die Grundherren und das Kloster Bonneweg. Schlussendlich erhob noch die Abtei Differdingen den grossen Zehnten in der Grundgewann allein auf. Letzteres geht auf eine Schenkung der Zolver Herren aus dem Jahre 1397 zurück.

Wie waren die Zehntherren von Oberkerschen in den Besitz von Rollinger Zehntanteilen gekommen ? Nach dem Sinnerweistum der Pfarrei Oberker­schen vom 16. März 1652 hatten ihre Zehntherren ebenfalls Anteile am Zehnten von Athus und der Schäferei Nödlingen (bei Gerlingen).

Die Pfarrei Oberkerschen umfasste die Dörfer Oberkerschen und Linger, sowie 2-3 Häuser von Petingen ; der grösste Teil dieses Dorfes aber gehörte zu Küntzig. Die Pfarrei Niederkerschen war dagegen ohne Filiale. Sie erin­nert an eine Eigenkirchengründung eines lokalen Grundherrn. Alle Kir­chenhistoriker sind sich einig, dass Niederkerschen von der Pfarrei Oberker­schen abgetrennt worden ist (10). Eine Abtrennung bedeutete jedoch, dass der Pfarrer und die übrigen Zehntherren entschädigt werden mussten. Und genau dieses Merkmal einer Entschädigung tragen die Zehntanteile von Oberkerschen auf den Bännen von Rollingen, Athus und Nödlingen.

Fassen wir zusammen : der Gründer der Pfarrei Niederkerschen entschä­digte die Zehntherren von Oberkerschen mit Zehntanteilen in den Filialen der Pfarrei Aubange. Das aber bedingte, dass Niederkerschen und Aubange denselben Grundherrn hatten, und dass die Pfarrei Aubange noch nicht selbständig war, ansonsten der dortige Pfarrer ebenfalls hätte entschädigt werden müssen. Der gemeinsame Grundherr aber war der Herrscher von Longwy.

Es bleibt nur noch festzustellen, wann Niederkerschen von Oberkerschen abgetrennt wurde, um die Entstehungszeit der Pfarrei Aubange zu bestim­men. Die Kirche von Niederkerschen war dem hl. Maximin geweiht. Dieses Patrozinium kann dem Einfluss der Trierer Abtei St. Maximin zu verdanken sein, welche seit 723 im nahen Küntzig begütert war (11). Demnach kann man die Gründung der Kirche von Niederkerschen zu Anfang des 9. Jahr­hunderts ansetzen. Aus dieser Zeit stammen auch christlich-karolingische Gräber im Bereich des späteren Friedhofs (12).

Die Abtrennung der Maximinkirche von Oberkerschen muss erfolgt sein, als beide Ortschaften noch unter zwei verschiedenen Herren standen. Da aber Graf Giselbert von Luxemburg (+ 1056/59) bereits gegen 1031/2 im Besitz der Grafschaft Longwy war, kann man zu Recht die Entstehung der Pfarrei Niederkerschen ins 10. Jahrhundert verlegen (13). In der Tat werden seit 973 in den Urkunden Grafen von Longwy erwähnt. Das erste Luxem­burger Grafenhaus war mit ihnen verwandt und beerbte sie (14). Graf Liuthard von Longwy wird wohl gegen Ende des 10. Jahrhunderts für die Ent­stehung der Pfarrei Niederkerschen verantwortlich gewesen sein. Er ent­schädigte den Pfarrer und die übrigen Zehntherren von Oberkerschen mit Zehntanteilen von seinen Ländereien, welche nahe an Oberkerschen lagen : Petingen, Rollingen, Athus und Nödlingen (***Neudelange). Als später auf dem Longwyer Teil von Petingen Häuser errichtet wurden, waren sie selbstverständlich nach Oberkerschen zehntpflichtig und wurden auch von dem dortigen Pfar­rer seelsorgerisch betraut. Der lux. Teil von Petingen gehörte zur Pfarrei Küntzig. Die Pfarrei Niederkerschen war demnach eine Eigentumskirchengründung des Grafen von Longwy, welcher Zehnt- und Patronatsherr des neuen Kirchensprengels wurde.

In der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts erbten die Luxemburger Grafen Longwy. Die Kinder Konrads I. teilten sich die Grafschaft Longwy : Ermesinde, verheiratet mit Albert von Dabo, dann mit Godfried von Namür, erhielt den grössten Teil. Ihr Bruder, Graf Wilhelm, bekam nur Anteile der Herrschaft, u.a. einen Teil von Niederkerschen mit dem Zehnt- und Patronatsrecht. Die Kirche und der Friedhof blieben auf dem Teil seiner Schwe­ster. Von nun an war die Ortschaft bis zum Jahre 1603 zweigeteilt.

Nach dem Vorherigen zu schliessen müssen wir folglich die Entstehung der Pfarrei Aubange zu Beginn des 11. Jahrhunderts verlegen. In dieser Zeit tritt uns der schon erwähnte Graf Liuthard entgegen. Er war mit dem deutschen Kaiser Konrad II., dem Verduner Bischof Wigfrid und den Luxemburger Grafen verwandt. Nach dem Tode seiner Frau Emmehildis schenkte er kurz vor 1015 der Verduner Abtei St. Vanne den Ort und die Kirche von Baslieux. Danach trat er als Laienbruder in das gleiche Kloster ein. Sein Sohn Manegaud jedoch wollte die Schenkung nicht anerkennen. So reiste denn der Vater mit Erlaubnis des Abtes an den Hof Heinrichs II., um die kaiserliche Bestätigung zu erlangen. Auf der Rückreise starb Liuthard im Kloster St. Maximin bei Trier zwischen 1015 und 1020. Abt Richard von St. Vanne liess mit Hilfe Giselberts von Luxemburg und den Einwohnern von Baslieux den Leichnam nach der Verduner Abtei überführen, wo er feierlich bestattet wurde. Bischof Haimo von Verdun und Abt Richard erreichten auf dem Hof­tag zu Diedenhofen (***Thionville), dass Kaiser Heinrich II. die Schenkung von Baslieux an St. Vanne feierlich bekräftigte und so die Forderung Manegauds zurückwies (15). Dieser muss nicht lange mehr gelebt haben, denn 1031/2 finden wir Giselbert von Luxemburg als Grafen von Longwy erwähnt. Graf Liuthard war ein religiöser Mensch gewesen, der sehr wohl die seelsorgerischen Schwierigkeiten der Grosspfarreien gekannt haben musste. Man kann ihm zumuten, dass er die Urpfarrei Mont-Saint-Martin aufteilte. Wir dürfen nicht vergessen, dass er damit keine seiner Rechte verlor. Die einzelnen Kleinpfarreien blieben seine Eigenkirchen mit Patronat und Zehnten. Der Erzbischof von Trier hat kaum Einwände gemacht, sind doch dadurch die bischöflichen Einnahmen erhöht worden.

Fassen wir zusammen : Im 9. Jahrhundert entstand die Marienkirche von Aubange als Kapelle der Grosspfarrei Mont-Saint-Martin. Um die Wende des 10./11. Jahrhunderts hat dann möglicherweise Graf Liuthard von Longwy mit Erlaubnis des Erzbischofs von Trier das Gotteshaus von Aubange zum Mittelpunkt einer neuen Pfarrei erhoben, welche die Dörfer Aubange, Athus und Rollingen begriff.

 

Bis zum Ende der Feudalzeit (1795) gehörte Rollingen mit Athus zur Pfarrei Aubange. Dort stand die Pfarrkirche, in der die Rollinger den Gottesdienst besuchen mussten und zu deren Unterhalt sie beitrugen.


1570 - Die Erbauung der Rollinger Magdalenenkirche

Im Visitationsbericht von 1570 wird zum ersten Mal die Rollinger Magdale­nenkirche erwähnt. In unseren Gegenden war die hl. Magdalena nur höchst selten zur Schutzpatronin eines Gotteshauses erwählt worden. Im heutigen Grossherzogtum sind, ausser Rollingen, nur noch die Kirchen von Deren­bach und Dickweiler (bei Rosport) dieser Heiligen geweiht.

Nach R.M. Staud und J. Reuter weist das Magdalenenpatozinium auf Verduner Einflüsse hin. Denn Rodingen und Rollingen im Süden des frühe­ren Dekanats Arlon lägen näher zu Verdun als zu Trier.

Diesem letzten Punkt muss widersprochen werden : Rollingen liegt näm­lich in gleicher Entfernung von Trier (72 km) und Verdun (74 km).

Was nun die Verduner Einflüsse bei der Wahl der Kirchenpatronin anbe­langt, so gilt es genauestens zu untersuchen, ob das Magdalenenpatrozinium automatisch nach Verdun hinweist, wie Staud/Reuter und vor ihnen E. Ewig meinten.

Die wallonischen Dekanate des Erzbistums Trier, nämlich Yvoix-Carignan, Juvigny, Longuyon, Bazailles und Arlon grenzten direkt an die Bistümer Verdun und Metz. In ihnen müssten also eine grössere Anzahl Magdalenenkirchen zu finden sein. Dem ist aber nicht so. Ausser Rollingen ist nur noch Loupy, südlich von Juvigny, zu nennen.

Die Pfarrei Loupy im früheren Dekanat Juvigny grenzte direkt an das Bistum Verdun. Der Ortsherr war zugleich Patronats- und Zehntherr. Man kann ihn daher mit Recht als den Gründer der Pfarrei ansehen. Im Jahre 1172 schenkte Ritter Philipp von Loupy der neugegründeten Verduner Abtei Châtillon seine Güter von St. Laurent (Dekanat Longuyon). Die Pfarrei St. Laurent grenzte ebenfalls an das Bistum Verdun. Die nahe Bezie­hung der Ritter von Loupy zu Verdun könnte dazu geführt haben, die hl. Magdalena als Schutzpatronin der Kirche von Loupy zu wählen.

Näher zu Trier hin finden wir noch einige Magdalenenkirchen :

Obersgegen, Filiale von Roth/Our im früheren Dekanat Mersch. Die Kirche von Roth war dem Grafen von Vianden vom Trierer Erzbischof geschenkt worden. Der Viandener übergab sie im 13. Jahrhundert dem Templerorden.

Preisch, Filiale von Püttelingen, im früheren Dekanat Remich. Die Pfarrei lag in den Händen der Abtei Echternach. Graf Konrad 1. von Luxemburg halte 1083 seiner neugegründeten Abtei Münster einen Hof in Preisch geschenkt.

Dickweiler, Filiale von Rosport, im früheren Dekanat Bitburg. Rosport war im Besitz der Trierer Abtei Oeren. Ursprünglicher Kirchenherr war der Trierer Erzbischof, später die Äbtissin des genannten Klosters.

Die Pfarrkirche von Langsur im gleichen Dekanat Bitburg war ebenfalls der hl.Magdalena geweiht. Am 9. August 978 schenkte Erzbischof Engelbert von Trier dem Kloster St. Euchar/St. Mathias alle seine Güter in Langsur. ln dieser echten Urkunde wird die Kirche nicht erwähnt. Eine zweite Urkunde aus dem Jahre 979 enthält den gleichen Text, aller­dings mit Zusätzen. Der Erzbischof schenkte der obigen Abtei all seine Güter in Langsur und diejenigen, die er vom Herzog Adalbert von Lothringen und dessen Gemahlin Judith gekauft hatte. Die Urkunde ist jedoch eine Fälschung aus dem 13. Jahrhundert. Egbert regierte von 977 bis 993. Adalbert war bedeutend jünger, er starb erst 1033. Er war nicht Herzog von Lothringen, sondern nur Graf von Metz. Er war der Grossvater der Lothringer Herzöge Adalbert (+ 1048) und Gérard I. (+ 1070). Die Fälschung zeigt, dass die Familie der Grafen von Metz ebenfalls in Langsur begütert war, ihre Rechte allerdings verloren gingen, sei es nun durch einen wirklichen Verkauf oder durch Usurpation des Trie­rer Klosters. In jedem Fall sollte die Fälschung den abteilichen Besitz rechtfertigen. In den beiden Dokumenten von 978 und 979 geht keine Rede von einer Kirche. Ich kann die Meinung Ewigs nicht teilen, laut der die Grafen von Metz Gründer der Magdalenenkirche von Langsur waren, weil der mit ihnen verwandte Bischof Wigfrid Bischof von Verdun war und Eigengüter in Igel besass !

Demnach kann man für Obersgegen, Preisch, Dickweiler und Langsur kei­nen Verduner Einfluss feststellen, sondern eher einen Trierer. Übrigens fin­den wir die hl. Magdalena bereits in einem Trierer Festkalender des 10. Jahrhunderts. Von vornherein das Magdalenenpatrozinium auf Ver­duner Einfluss zurückzuführen, ist so nicht mehr zu verantworten.

Damit sind wir im Falle Rollingen keinen Schritt weitergekommen. Da uns jegliche Quellen für diese Zeit fehlen, bleiben wir auf Vermutungen ange­wiesen. Müller glaubt, die Erbauung der Rollinger Kapelle nicht vor der Mitte des 12. Jahrhunderts ansetzen zu müssen. Auf Einfluss des Priorates von Mont-St.-Martin, welches der Abtei St. Vanne von Verdun unterstand, sei das neue Gotteshaus unter den Schutz der hl. Magdalena gestellt wor­den. Zu bedenken bleibt, dass das Priorat wohl Güter in Athus und Aubange, nicht aber in Rollingen besass.

Im Jahre 1049 hatte Papst Leo IX., ein Verwandter der Luxemburger Grafen, die neuerbaute Magdalenenkirche von Verdun geweiht. Der Magdalenenkult erlebte damals in Lothringen einen neuen Aufschwung. Nicht weniger als vier lothr. Dörfer sind nach der Heiligen benannt. Auch in der Stadt Luxemburg war vor 1238 ein Magdalenenkloster gegründet worden, das später Hl. Geistkloster genannt wurde. Staud/Reuter verlegen daher die Errichtung der Rollinger Kapelle in diese Zeit.

Warum haben eigentlich die Rollinger eine Kapelle gebaut? Vergessen wir nicht, dass sie zum Bau der Pfarrkirche von Aubange beizutragen hatten und dass der Kapellenbau ganz zu ihren Lasten ging.

Eine Ursache wird der weite Weg nach Aubange gewesen sein. Ein ande­rer Anlass war wohl die Befreiung der Ortschaft. Die Befreiungsurkunde ist verloren gegangen, doch aus späteren Dokumenten geht eindeutig her­vor, dass Rollingen befreit war. Die Befreiung geschah durch den Grundherrn, die Ritter von Aubange, sicherlich auf Veranlassung des Her­zogs von Lothringen als Oberlehnsherrn. Als Zeitspanne kommt die Epoche von 1281 bis 1300 in Frage, als im Korntal zu beiden Seiten der Grenze eine Pufferzone aus befreiten Ortschaften entstand. Ein befreites Dorf brauchte eine Kirche, wurden doch in ihr die Befreiungsurkunde aufbewahrt und die Treueide der gewählten Vertreter geleistet. Durch die Befreiung wurde ausserdem das Selbstbewusstsein der neuen Bürger gestärkt, was zu gewissen Autonomiebestrebungen führte : Bau einer eigenen Kapelle mit eigenem Gottesdienst und eigener Verwaltung der Kirchengüter. Zwischen den ein­zelnen befreiten Ortschaften entwickelten sich rege Beziehungen. Bei der Wahl der Kirchenpatronin wird der Pfarrer von Aubange ein Wort mitgere­det haben. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts war ein gewisser Theoderich Pfarrer. Nach M. Müller stammte er aus Mont-Saint-Martin. Sicherlich hatte er einen Teil seiner Erziehung im dortigen Priorat genossen ; er war von Verduner Einfluss geprägt worden. Vielleicht hat dies der Ausschlag gegeben, die hl. Magdalena als Schutzpatronin der Rollinger Kapelle vor­zuschlagen


Die Rollinger Kapelle im 16. und 17. Jahrhundert

Um sich gegen den Protestantismus durchzusetzen, hatte der Papst das Kon­zil von Trient (1545-63) einberufen. Die katholische Kirche sollte erneuert, die alten Misstände radikal ausgemerzt werden. Eine der Bestimmungen sah vor, dass die Bischöfe regelmässig die Pfarreien ihrer Diözesen kontrol­lieren sollten. Bei diesen Visitationen müssten alle Misstände aufgedeckt und Massnahmen ergriffen werden, die Ordnung wieder herzustellen. Die Visitatoren als Vertreter des Bischofs waren gehalten, einen schriftlichen Bericht anzufertigen.

Der erste erhalten gebliebene Visitationsbericht der Erzdiözese Trier für unsere Gegenden stammt aus dem Jahre 1570. Am Mittwoch, den 21. Juni desselben Jahres hatten sich die Vertreter der Pfarreien Longwy, Villers-la-Montagne, Herserange, Guerlange, Hondelange, Aubange und des Priora­tes von Mont-Saint-Martin in Longwy vor den Trierer Visitatoren zu verantworten.

So vorschriftsmässig ging es damals in der Pfarrei Aubange nicht zu. Der Pfarrer Nikolaus Eussenbach wohnte nicht bei seinen Pfarrkindern, sondern in Bissen, Dekanat Mersch, seiner zweiten Pfarrei. In Aubange ver­sah sein Kaplan Jean Waricq den Gottesdienst. Über die Rollinger Kapelle erfahren wir nicht allzu viel. Sie war der hl. Magdalena geweiht, hatte nur einen Altar und einen Kelch. Der Pfarrer von Aubange hielt jeden zweiten Sonntag eine Messe (abwechselnd mit Athus). Dafür bezog er einen jährlichen Lohn von 7 Maltern (***ein Volumenmaß für Getreide, Holz, Kohlen und Torf) Mischlerfrucht (Korn und Hafer).

In der Pfarrei bestand ein Kirchenrat aus 7 Kirchensinnern : 4 aus Aubange, 2 aus Athus und einer aus Rollingen. Die Sinner wachten über das sitt­liche Verhalten der Pfarrkinder und über die Kirchengüter. Die Verwaltung dieser Güter lag in den Händen des Kirchenmompers, welcher dem Pfarrer und den Sinnern jährlich Rechenschaft schuldig war. Die Visitatoren erkun­digten sich bei den Sinnern über das moralische Verhalten des Pfarrers. War es nun die Folge dieser Visitation, dass der Kaplan Jean Waricq die Pfarrstelle von Aubange 1572 übernahm ? Oder hatte Eussenbach freiwillig verzichtet?.

Ein zweiter Visitationsbericht stammt aus den Jahren 1628/29. Für Rollingen ist er nicht viel ausführlicher als der vorige. In der Kapelle hielt der Pfarrer jeden 2. Sonntag eine hl. Messe. An den anderen Sonntagen gingen die Rollinger nach Athus zum Gottesdienst. Die Athuser kamen allerdings nicht nach Rollingen, sondern gingen in die Pfarrkirche von Aubange. Beide Filialen mussten an den Festtagen den Gottesdienst in der Pfarrkirche besu­chen. Diese hatte ein undichtes Dach. Auch das Pfarrhaus war dringend einer Reparatur nötig. Der Visitator ordnete an, dass beide Häuser schnellstens instand zu setzen wären. Die Zahl der Kirchensinner hatte sich auf 8 erhöht (sicherlich 2 statt 1 für Rollingen).

Aus dem Jahre 1629 stammt ebenfalls ein Sinnerweistum der Pfarrei Aubange, in dem die Rechte und Pflichten des Pfarrers sowie der Pfarrkin­der festgehalten wurden. Bei der Aufstellung war der Rollinger Marc Pelletier anwesend, sicherlich Kirchensinner der Magdalenenkapelle. Aus dem Dokument sollen einige Punkte herausgegriffen werden. Die Rollinger halten für die Ausübung ihrer Religion eine Reihe von Ausgaben zu tragen. So mussten sie, ausser der Entrichtung des Zehnten, ihre eigene Kapelle unterhalten. Die Zehntherren waren nur für den Bau der Pfarrkirche zustän­dig. Jedoch mussten die Einwohner von Aubange, Athus und Rollingen den Turm errichten, die Kirchhofsmauer instand halten und das Pfarrhaus in gutem Zustand bewahren. Letzteres wurde 1630 abgerissen und neu erbaut. Doch im Februar 1631 trug ein Sturm das Dach ab. Pfarrer Jamin liess es auf seine Kosten reparieren.

Was nun die Einkünfte des Pfarrers anbelangt, erfahren wir interessante Einzelheiten. ln Aubange und Athus bezog der Geistliche 1/3 des grossen Zehnten, in Rollingen nur 1/5. Vom kleinen Zehnten erhielt er in den drei Ortschaften 1/3. Bei einer Taufe gab man dem Pfarrer zwei Hähnchen, bei einer Heirat zwei Weissbrote, zwei Mass Wein, zwei Hühner sowie ein Stück Fleisch, an dem 3-4 Rippchen dran waren, bei einem Begräbnis einen Sester Wein und eine Torte. Der Pfarrer durfte 4 Kühe, 4 Schweine und 2 Ziegen unentgeltlich auf die Gemeindeweide treiben lassen. Dem Hirten gab er dafür monatlich ein Brot. Hielt er mehr Tiere, so zahlte er für diese den nor­malen Hirtenlohn. Die jährliche Abrechnung der Kirchenfabriken und der Bruderschaften wurde in Gegenwart des Pfarrers und der Sinner abgehalten. Der Pfarrherr spendierte am Karsamstag den Sinnern einen Karpfen, weil sie ja über das Pfarrwittum (***der Kirche gehörendes Stück Land) zu wachen hatten. Ein neu ernannter Sinner musste seinen Kol­legen und dem Pfarrer einen ausgeben. Die Rollinger waren verpflichtet, an den 4 hohen Festtagen (Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Christihimmelfahrt) sowie an den Fastensonntagen den Gottesdienst in der Pfarrkirche von Aubange zu besuchen. Die Kollek­ten wurden alle nach Aubange abgeliefert.

Im Jahre 1618 hatte der mörderische Dreissigjährige Krieg (1618-1648) zwischen Katho­liken und Protestanten begonnen. Frankreich, obwohl katholisch, unter­stützte die protestantische Seite, um die Habsburger auf dem Kaiserthron und in Spanien zu schwächen. 1635 brachen die Feindseligkeiten zwischen Frankreich und Spanien offen aus. Der spanische Gouverneur von Luxem­burg fürchtete die Einnahme der Festung durch die französische Truppen, welche von Lothringen aus nach Norden vordrangen. Vor ihnen musste Herzog Karl IV. von Lothringren und Bar, der Rollinger Landesherr, flüchten. Der deutsche Kaiser schickte zur Verstärkung ein Heer von 8000 Polacken und Kroaten. Sie wurden jedoch von den Franzosen zurückgeschlagen und über­winterten 1635/6 in unseren Gegenden. Da sie ohne Sold waren, nahmen sie sich von der Bevölkerung, was sie brauchten. Sie brannten alles nieder, ob­schon sie in Freundesland waren. Aus einem Brief des Christoph von Reiffenberg, datiert auf den 20. November 1663, erfahren wir, dass Rollingen und seine Mühle 1635 völlig zerstört wurden. Die Ortschaft blieb lange unbewohnt. Die Einwohner lebten in den Wäldern aus Furcht vor den französischen Soldaten, welche die Festung Longwy belagerten. Am 12. Juli 1646 musste Longwy kapitulieren. Rollingen war französisch geworden. Erst im Pyrenäischen Frieden von 1659 kam der Ort wieder an den Lothringer.

Der Visitationsbericht von 1657 ist daher von besonderem Interesse. Die Rollinger hatten ihre Kapelle wieder aufgebaut. Der alte Altar war entweiht und noch nicht wieder konsekriert worden. Es fehlte überall an den nötigen Kirchenornamenten. Der Visitator befahl dem Pfarrer von Aubange in Rollingen und Athus die Messe nur auf einem tragbaren Altar zu halten, bis die Altäre in den beiden Kapellen wieder geweiht wären. Um die nötigen Kirchenornamente zu kaufen, sollten die Rollinger Sinner mit Wissen des Pfarrers einiges vom Kapellenland (***zu einer 1Kapelle gehörender, meist verpachteter Grundbesitz) verpfänden.

Am 25. Februar 1668 kamen die Rollinger mit ihrem Pfarrer A. Simeon zusammen, um nach all den Wirren eine Aufstellung der noch verbliebenen Kirchengüter zu machen. Das Manuskript befindet sich noch heute im Pfarrarchiv von Rollingen. Demnach besass die Kapelle damals 22 Morgen Ackerland und 24 Madh Wiesen sowie verschiedene Renten. Da die Madh einen halben Morgen ausmachte und der lotherische Morgen etwa 23,42 Ar mass, hatten die Rollinger Kirchengüter einen Umfang von etwa 8 Hektar.


Rollingen wird zur Kaplanei

Von 1714 bis 1780: Viel ausfühlicher ist dagegen der Visitationsberichl vom 27. Mai 1714. Die Rollinger Kapelle besass damals zwei Altäre. Der Hauptaltar war der hl. Magdalena, der Kirchenpatronin, geweiht, der Nebenaltar dem hl. Johannes dem Täufer. Vorhanden waren ein silberner Kelch, zwei Messgewänder, zwei Alben, drei Altartücher sowie ein Messbuch. Die Einkünfte der Kapelle bestanden aus 50 Reichstalern, welche von 21 Morgen Land und 35 Mahd Wiesen stammten (zusammen etwa 9 Hektar). Der Pfarrer von Aubange hielt jeden 2. Sonntag Gottesdienst, ausser an den hohen Festta­gen. Ausserdem musste er 24 Messtiftungen lesen. Die Kapelle besass eben­falls Reliquien der hl. Magdalena mit einer beglaubigten Authentik des Pfarrers Francisci von Russange.

Die Pfarrkinder von Aubange versicherten dem Visitator, dass sie einen Geistlichen einstellen würden, welcher als Lehrer, Küster und Kaplan fun­gieren sollte. Der vorige war ein Laie gewesen, welcher den Gottesdienst nicht verrichten konnte. Traf dies etwa auch auf den Lehrer zu, der im Visitatorenbericht von 1657 erwähnt wurde? Der neue Hilfsgeistliche sollte seine Ämter unter der Aufsicht des Pfarrers ausüben.

Am 24. September 1737 sassen die Vertreter der Pfarrei Aubange wiederum dem trierischen Visitator gegenüber. Die Kapelle von Rollingen war der hl. Magdalena geweiht und wurde von den Dorfbewohnern unterhalten. Das Gotteshaus besass drei Altäre: der Hauptaltar war der Kirchenpatronin geweiht, der eine Seitenaltar dem hl. Johannes dem Täufer, während der andere Seitenaltar noch ungeweiht war. Auf dem Hauptaltar stand der Tabernakel mit einem silbernen Ziborium zur Aufbewahrung des Allerheiligsten für die Kranken. Die Kapelle besass ausserdem einen silbernen Kelch, und alles Notwendige zum Abhalten der Gottesdienste war in gutem Zustande. Im Turm hing eine Glocke; der Taufstein stand in einer Turmecke. Der Friedhof und das Beinhaus waren gut unterhalten.

Der Pfarrer musste jeden 2. Sonntag in der Kapelle eine Messe lesen. An den hohen Festtagen waren die Rollinger gehalten nach Aubange zur Pfarr­kirche zu gehen. Daneben hielt der Pfarrer am Osterdienstag, am Pfingstdienstag sowie am Feste des hl. Johannes des Evangelisten einen Gottes­dienst in der Rollinger Kapelle ab. Ausserdem pflegte der Pfarrer oder ein anderer eine Wochenmesse zu lesen. Dafür erhielt er oder sein Vertreter zwei Schillinge für jeden Gottesdienst. Dazu empfing er vier Schillinge für eine Singmesse Donnerstags in den Quatemberfasten. Die Quatemberfasten bestanden aus je drei Fastentagen (Mittwoch, Freitag, Samstag) zu Beginn eines Vierteljahres d.h. in der Woche nach dem 3. Adventssonntag, in der 1. Fastenwoche, in der Pfingstwoche und in der Woche nach Kreuzerhöhung (14. September).

Die Kirchenfabrik besass jährliche Einkünfte im Werte von ungefähr 200 franz. Pfund, welche von verschiedenen Äckern und Wiesen stammten. Der geschworene Kirchenmomper legte jedes Jahr vor dem Pfarrer und den zwei Sinnern über die Verwaltung der Kapellengüter Rechenschaft ab. Der Pfar­rer erhielt dafür als Entschädigung zwei loth. Franken, jeder Sinner einen Franken sowie der Momper ebenfalls einen. Der Küster empfing als Lohn einen Franken, wenn er beim Gottesdienst half. Das Geld stammte aus den Stiftungen und den ordentlichen Einnahmen der Kirchenfabrik.

Die Sinner wurden vom Pfarrer ernannt. Sie erklärten, in Rollingen wohnte ein Lehrer, welcher vom Pfarrer die Lehrgenehmigung besässe und von den Einwohnern bezahlt würde. Danach beschwerten sie sich, dass der Pfarrer höhere Gebühren verlangte als ihm zustünde und dass er seit einiger Zeit die Sonntagsmesse in den Kapellen von Athus und Rollingen nicht hielte.

Der Pfarrer entgegnete, dass er zu dem ersten Punkt nur das verlangt hätte, was ihm von Alters her zustünde. Da in beiden Orten lange kein Kaplan gewohnt hatte, hätte er sich besonders wegen der Kranken und Alten zur Sonntagsmesse verpflichtet gefühlt. Da nun beide Dörfer heute einen eige­nen Seelsorger hätten, könnten sie jeden Tag eine Messe haben. Er glaubte also nicht mehr gehalten zu sein, selbst die Sonntagsmesse in Athus und Rollingen zu lesen, besonders da diese nicht auf einer Stiftung beruhte.

Daraufhin beschwerte sich der Pfarrer, dass die Sonn- und Feiertage oft durch Transporte und Mahlen verletzt würden, dass verschiedene Stiftung­en verfielen, und dass die Pfarrkinder sehr oft auswärts der Sonntagspflicht genügten.

Die Visitation war also zum Schlagabtausch zwischen Pfarrer und Kirchen­sinner, als Vertreter der Dorfbewohner, ausgeartet. In diesem Visitationsbe­richt wird zum ersten Mal die Anwesenheit eines Kaplans in Rollingen erwähnt. Es war dies der erste Schritt zur kirchlichen Selbständigkeit.

Der Visitationsbericht vom 16. Oktober 1753 ist dagegen recht lakonisch was Rollingen anbelangt. Alles war in bester Ordnung. Im Dorf wohnte ein Kaplan, welcher die Messe las und die Schule hielt. Rollinger Kirchensinner waren Peter Thill und Heinrich Klein.

Als Rollingen 1769 luxemburgisch wurde, mussten seine Bewohner sich den Bestimmungen ihrer neuen Landesherrin Maria-Theresia unterwerfen und Angaben über ihr Vermögen abliefern. Für die Ortschaft geschah dies am 10. August 1770. Die Angaben über das Kirchenvermögen wurden vom Kirchenmomper Ney und vom Kirchensinner Clement gemacht. Nach ihnen besass die Kapelle 18 Morgen loth. Masses (=11 Morgen 99 Ruten lux. Masses) Ackerland, welches jedes 3. Jahr brach lag. In den beiden andern Jahren erbrachte es nur Roggen und Hafer. Ein Drittel des Landes war steinig. Vom Ertrag musste die 11. Garbe als Zehnte bezahlt werden. Dazu kam noch eine jährliche Rente von 2 1/4 Stübern an die Domäne. Es war dies das Landrecht, das von den Äckern der befreiten Ortschaften aufge­hoben wurde. An Wiesen besass die Kapelle 16 1/2 loth. Morgen oder 33 Madh (= 10 Mor­gen 104 Ruten lux. Masses). Sie erbrachten im Jahr 12375 Pfund an Heu und Grummet.

Die Kirchenfabrik besass an Gebäuden nur die Kapelle, für deren Unterhalt und Bau die obigen Einkünfte dienten. Weitere Ausgaben begriffen den Lohn des Küsters von Aubange (2 Taler, 4 Schillinge und 2 Stüber), damit er dem Pfarrer die Gebete bei den Stiftungen abnahm. Für die Messtiftungen wurden 19 Taler 2 Schillinge und 3 1/2 Stüber ausgegeben. Sie wur­den in der Rollinger Kapelle gelesen. Der Unterhalt der Ewigen Lampe und die Ausgaben für Kerzen beliefen sich auf 10 Taler 2 Schillinge und 2 Stü­ber. 2 Taler wurden für das Reinigen der Altartücher und Alben ausgege­ben. Der Kaplan erhielt für die Ausschmückung der Kapelle und als Aufgeld seines Lohnes 10 Taler 2 Schillinge und 2 Stüber. Demnach hatte die Kirchenfabrik von Rollingen Ausgaben im Werte von über 34 Talern. Ihre Ein­künfte aus den Äckern und Wiesen (8 Hektar in unseren Massen) beliefen sich auf 25 Taler (etwa 150 franz. Pfund). Das Defizit konnte durch Zinsen gedeckt werden. Die Kirchenfabrik hatte Gelder ausgeliehen. Die einge­nommenen Zinsen konnten nicht als regelmässige Einnahmen gewertet werden, da die Kapitalien zu jeder Zeit zurückbezahlt werden konnten.

Die Dorfgemeinde zahlte aus ihrer Kasse den Bau und den Unterhalt der Kaplanswohnung, den Lohn des Kaplans (25 Taler sowie 16 Scheffel Roggen und 8 Scheffel Gerste im Werte von 6 Talern), des weiteren 4 Taler, 4 Schil­linge und 2 Stüber für den Küster.

Der Visitationsbericht vom 11. September 1772 ist wiederum sehr knapp gehalten was Rollingen betrifft. Die Kapelle besass alles Nötige. Im Dorf wohnte ein Kaplan, welcher die Messe las, den Katechismus lehrte und Schule hielt, sowie dem Pfarrer beim Spenden der hl. Sakramente half.

Die vollständige Liste der Rollinger Kapläne kann leider nicht aufgestellt werden, da die nötigen Dokumente fehlen. Nur manchmal haben die Vikare ihren Namen unter die Eintragungen der Aubanger Pfarrbücher gesetzt. Über einen Kaplan sind wir etwas besser informiert.

Es ist dies Pierre Hennes. Er wurde in Asselborn geboren und am 18. Dezember 1744 in Trier zum Priester geweiht. Im Jahre 1778 wurde er von den Rollingern als Kaplan eingestellt. Nach sieben Jahren waren seine Pfarrkinder mit ihm nicht mehr zufrieden. Drei Monate vor St. Johannis liessen sie ihm durch den Zehntner (heute würden wir Bürgermeister sagen) Henri Louis in Begleitung von zwei Zeugen den Entlassungsbrief überreichen. Dies geschah mit ausdrücklicher Genehmigung des Pfarrers Felten von Aubange. Doch Hennes revanchierte sich mit einer Klage vor dem Provinzialrat in Luxemburg, dem höchsten Gericht des damaligen Herzogtums. Er beschwerte sich, dass ihm die Rol­linger den Ertrag einer Wiese vorenthalten hätten. Die beschuldigten Ein­wohner rechtfertigten sich : ihr Kaplan hätte den Ertrag der Wiese nur erhalten, weil einige ihm, dem Geistlichen, diesen freiwillig überlassen hät­ten. Überhaupt besässe Hennes keinen Anstellungsbrief, welcher ihm die Nutzung besagter Gemeindewiese garantierte. Den Entlassungsbrief hätte man ihm rechtzeitig zugestellt; der Ertrag der Wiese wäre öffentlich ver­steigert worden, und der Erlös der Gemeindekasse zugeflossen. Die Rol­linger baten daher den Provinzialrat, er möchte drei Advokaten bestellen, welche die Sache untersuchen sollten. Am 7. November 1785 gab das Hohe Gericht dieser Bitte statt. Wie dieser Streit endete, ist nicht mehr über­liefert. Doch haben sich beide Parteien wieder versöhnt, denn Kaplan Hen­nes amtierte nach 1785 weiter in Rollingen.


Das Konkordat und seine Folgen für Rollingen

 1801: Am 15. Juli 1801 schloss Napoleon mit Papst Pius VII. ein Konkordat, welches die freie Religionsausübung für die katholische Kirche gewährleistete. r die beschlagnahmten Kirchengüter sollte der Klerus ein Staatsgehalt empfangen, jedoch den Eid auf die Republik leisten. Am Osterfest (18. April) des Jahres 1802 wurde das Konkordat mit Glockengeläute feierlich, als Gesetz proklammiert.

Gemäss diesem Abkommen wurde Luxemburg vom alten Erzbistum Trier abgetrennt und dem Bistum Metz einverleibt. Am 9. April 1802 hatte der Vertreter des Papstes, Kardinallegat Caprara, alle Pfarreien Frankreichs (und somit auch Luxemburgs) für aufgelöst erklärt.

Von diesem Tage an hörte Rollingen auf, eine Filiale der Pfarrei Aubange zu sein. Eine Neueinteilung der Pfarrsprengel drängte sich auf. Das Konkordat sicherte den Pfarrern ein angemessenes Gehalt zu. Jeder Kanton sollte eine Kantonalpfarrei (cure avec curé, heute Dekanat mit Dechanten) begreifen. Da das Wälderdepartement 28 Kantone umfasste, sah man auch nur 28 Kantonalpfarreien vor. Am 9. Januar 1803 war die Umschreibung dieser Pfarreien abgeschlos­sen. Sie wurde am 14. desselben Monats von der Regierung genehmigt. Normalerweise wurde der Hauptort des Kantons Sitz der Kantonalpfarrei. Es gab zwei Ausnahmen ; eine war Messancy, welches Kantonalpfarrort für den Kanton Niederkerschen wurde. Am 27. März 1803 leisteten die neuen Kantonalpfarrer feierlich den Eid auf die Republik in der St. Peterskirche (heutige Kathedrale) von Luxemburg.

Jeder Kantonalpfarrei unterstanden mehrere Sukkursalpfarreien (succursale avec desservant, heute Pfarrei mit Pfarrer). Für die Geistlichen dieser Kirchensprengel sah das Konkordat kein Gehalt vor. Jeder Ort konnte Sukkursale werden, wenn er eine Kirche und ein Pfarrhaus besass, oder wenn er versprach, beides in kurzer Zeit anzuschaffcn. Am 27. Januar 1803 war die Umschreibung der Sukkursalen beendet : Rollingen wurde Filiale der Sukkursalpfarrei Rodingen. Am 11. Februar 1803 schlug der Bischof von Metz den Guillaume Moes zum ersten Pfarrer von Rodingen vor. Dieser trat seine neue Pfarrstelle nie an. Er blieb in Esch/Hurt, wo er vor der franz. Revolution Pfarrer gewesen war. In Rodingen wirkte weiterhin der greise, von Gebrechen geplagte Pierre Beckerig. In Rollingen amtierte der Kaplan Corneille Funck (von 1802 bis 1803).

Sowieso hat die erste Umschreibung der Sukkursalen nur auf dem Papier bestanden. Viele Gemeinden besassen kein Geld, um Kirche und Pfarrhaus anzuschaffen sowie den Pfarrer zu bezahlen. Am 31. Mai 1804 erliess Napo­leon ein Dekret, das die Neuverteilung der Sukkursalen vorsah und den Sukkursalpfarrern ein Gehalt zusicherte. Am 22. Februar 1805 setzte ein weite­res Dekret die Zahl der staatlich bezahlten Sukkursalpfarreien im Wälderde­partement auf 366 fest.

Ein Entwurf zur Umschreibung der Sukkursalpfarreien hält die Lage in der Petinger Gemeinde so fest:

Rollingen zählte damals 30 Haushalte, Petingen 36 und Rodingen 50. Die Einwohnerzahl belief sich in Rollingen auf 150, in Petingen auf 209 und in Rodingen auf 217. Alle drei Orte besassen eine Kirche, welche 200 Personen fasste, und ein Pfarrhaus. Die Reparatur­kosten für die Kirchen von Rollingen und Petingen wurden auf 600 Franken geschätzt, diejenigen von Rodingen auf 350. Die Reparaturkosten für die Pfarrhäuser von Petingen und Rodingen betrugen 600 Franken, dagegen nur 150 Franken in Rollingen. Die Einkünfte der Rollinger Kirchenfabrik belie­fen sich auf 500 Franken, in Petingen auf 161 Franken. Für Rodingen fehlen die Angaben. In dem Dokument wurde die Errichtung einer Sukkursale in Rodingen vorgeschlagen. Diese sollte die Orte Rodingen, La Maragole, Rol­lingen (1600 m von Rodingen entfernt) und Petingen (3400 m entfernt) begreifen. Eine Anmerkung hielt fest, Athus zur Sukkursale Rodingen zu schlagen, da nur 1900 m entfernt, und Petingen nach Niederkerschen einzupfarren, da nur 2800 m von dieser Ortschaft entfernt. Die Umschreibung war am 3. Juli 1805 beendet. Die Sukkursalpfarrei Rodingen umfasste schliesslich Rodingen, La Maragole, die Mühle von Athus, den Hof Airsain und Rollingen. Petingen kam zu Niederkerschen, Athus blieb bei Aubange. Rodingen war demnach in der Zahl der staatlich bezahlten Sukkursalen auf­genommen worden. Am 8. September ernannte der Bischof von Metz den Michel Glesener zum neuen Pfarrer von Rodingen.

Napoleon erhöhte durch ein kaiserliches Dekret vom 30. September 1807 die Zahl der bezahlten Sukkursalpfarrer im Wälderdepartement auf 457. Die neuen Umschreibungen waren am 28. Dezember 1807 abgeschlossen. An der Pfarrei Rodingen änderte sich nichts. Petingen dagegen wurde von Nie­derkerschen abgetrennt und zur selbständigen Pfarrei erhoben. Damals zählte die Ortschaft 225 Einwohner, Rodingen 219, La Maragole 17, die Athemermühle 7, der Hof Airsain 7 und Rollingen 171. Am 1. Juli 1808 erfolgten die Ernennungen, welche am 28. August von Napoleon genehmigt wurden.

Franck war vor der franz. Revolution Mönch in der Münsterabtei gewesen. Der Bischof von Metz hatte ihn nach dem Konkordat zum Pfarrer von Luxemburg-Grund ernannt. Der barocke Kelch (Bild links) trägt auf der Fussinnenseite folgende Inschrift: R. D. Petr. Rob. Ab. Conventusque Munst. Anno Dni. 1624. Petrus Roberti war von 1602 bis 1636 Abt von Münster gewesen.

Laut Volkszählung vom 1. Januar 1806 wohnten bei Molitor seine Haushäl­terin Beucheve Catherine (aus St. Hubert gebürtig), 62 Jahre alt, und der 12jährige Schüler Jakob Schley aus Bauschleiden.

Am 3. Februar 1806 legte Molitor als Kaplan von Rollingen den vom Kon­kordat (***Staaskirchenvertrag) vorgeschriebenen Eid auf die Verfassung ab.

Doch wenig später, am 21. Juni des gleichen Jahres, erhielt er seine Ernen­nung zum Pfarrer von Rodingen, da der neue Titular Michel Glesener seine Kaplanei Bivingen nicht verlassen wollte. Doch am 15. Juli erschien plötz­lich Glesener in Rodingen, um von seiner Pfarrei Besitz zu ergreifen sans vouloir cependant faire préjudice aux droits que M. Molitor actuellement résidant a la Magdelaine pourrait avoir a la dite succursale conformement a la nomination qu’il tient du Grand vicaire de Metz. Am 3. August 1806 betitelte sich Molitor im Rollinger Pfarrbuch als Pfarrverwalter von Rodingen. Noch im gleichen Monat verzog er dorthin. Als Glesener am 4. April 1807 in Bivingen starb, bezog Molitor das Rodinger Pfarrergehalt. Von da an nannte er sich Pfarrer. Er starb bereits am 24. Mai 1808 und wurde auf dem Rodin­ger Friedhof begraben.

 

Am Ende seiner kurzen Amtszeit in Rollingen konnte Jacques Molitor mit Genugtuung feststellen, dass die Kirche wieder hergestellt war und das nor­male Pfarrleben seinen Lauf genommen hatte.


Der Wiederaufbau der Pfarrei

Von 1802 bis 1808: So war also Rollingen offiziell eine Filiale der Pfarrei Rodingen geworden. Wie aber stand es mit der Wirklichkeit?

Nachdem ihr Kaplan Francois Eydt am 20. April 1802 gestoben war, fanden die Rollinger schnell einen Ersatz :  Corneille Funck (von 1802 bis 1803), aus Luxemburg-Grund gebürtig. Von der republikanischen Verwaltungsbehörde war er von seiner Vikarstelle in Holzem (Pfarrei Marner) vertrieben worden, da er den Eid ver­weigert hatte. Am St. Johannistag 1802 kam er nach Rollingen. Am 31. Juli 1802 legte er als Kaplan von Rollingen vor dem Generalsekretär des Wälder­departements den vom Konkordat gutgeheissenen Eid auf die franz. Verfassung ab. Zwecks Ernennungen der neuen Pfarrer hatten der Bischof von Metz und der Präfekt des Wälderdepartements Erkundigungen über die einzelnen Geistlichen eingezogen. Die bischöfliche Liste war am 22. Februar 1803 fertiggestellt. Darin heisst es, dass Funck in Rollingen wohne, früher Kaplan in Holzem gewesen ist, dem Konkordat zustimme und den früheren Hasseid nicht geleistet habe. In einem Brief des Bürgermeisters Nicolas Gloutin (1801-1806) an die Oberbehörde, datiert auf den 22. Juli 1802, finden wir diese Angaben bestätigt. Laut Volkszählung vom 21. Oktober 1803 wohnte bei Funck seine in Greisch geborene Haushälterin Barbara Thomes. Die Tätigkeit des neuen Kaplans ist in den Rollinger Pfarrbüchern kaum belegt. Nur zwei spätere Nachtragungen im ersten Pfarregister (begonnen 1804) erwähnen ihn.

An der Rollinger Kapelle waren bedeutende Reparaturen ausgeführt wor­den. Hier ein Auszug aus dem Rentenregister (S.9) : ausgeben nahmen unser Fabrig oder Capellen heut den 18ten julius 1802 ahn die bürger arbeittsleute welche die Reparation gemacht haben die Summa von fünfhundert dreysich Livres sechs ein halben sols theils fur die leienendecker theils fur nägel wie auch fohrlohn sambt allen anderen nöthigkeiten welche sich gefunden haben bey solcher Reparation. Es unterschrieb der Kirchenmomper Nicolas Thill.

Noch vor dem 25. August 1803 hatte Funck Rollingen verlassen, wie aus einem Brief des Bürgermeisters an den Präfekten zu lesen ist. Wohin er sich wandte, wurde nicht herausgefunden. Am 3. Juli 1805 ernannte ihn der Bischof von Metz zum neuen Pfarrer von Perl.

Nachfolger von C. Funck in Rollingen war der in Baschleiden geborene Jacques Molitor (von 1804 bis 1806). Vor dem Einmarsch der franz. Truppen amtierte er als Vikar in Oberkerschen. Als der dortige Plärrer starb, wählten die Einwohner Molitor am 29. April 1797 zum neuen Seelsorger. Dieser betitelte sich allerdings nur als Pfarrverwalter. In einem Brief des Kantonkommissars Umhoefer vom 8. Oktober 1797 geht die Rede, dass Molitor nicht abgeneigt wäre, den republi­kanischen Eid zu leisten. Die Oberkerschener aber hätten gedroht, ihn zu vertreiben und ihm kein Gehalt mehr zu zahlen. Im Jahre 1800 hat er sich trotzdem der republ. Verwaltung unterworfen, nichtsdestoweniger die Ach­tung seiner Pfarrkinder bewahrt. Der Bischof von Metz ernannte ihn 1803 zum Pfarrer von Elvingen (Kanton Remich). Seine neue Stelle hat er allerdings nie angetreten.

Im Laufe des Jahres 1804 kam Molitor nach Rollingen. Unter ihm begann wieder das normale Pfarrleben. Am 10. Juni 1804 legte er ein neues Pfarre­gister an, welches das älteste erhalten gebliebene Pfarrbuch von Rollingen ist. Ein halbes Jahr später, am 26. Februar 1805, nahmen die Sinner D. Ney, Nic. Thill, J. Conrardy und der neue Kirchenmomper Franz Thill (der alte Momper Nic. Thill war am 7. September 1803 gestorben) unter Leitung ihres Kaplans die Kirchenrechnung wieder auf, die seit dem 26. Februar 1797 unterbrochen war.

Unter den Ausgaben finden wir einige interessante Artikel :

Reparaturen   : 62 Livres 4 Sous

Glockenseil    : 1 Livre 5 Sous

Taufstein        : 35 Livres 10 Sous

Ziborium (*Altaraufbau) von Pfarrer Franck von Münster gekauft : 288 Livres


Rollingen wird bischöfliche Pfarrei

1809: Am 17. April 1803 versammelte sich der Petinger Gemeinderat im Hause des Bürgermeisters Gloutin in Rodingen. Er sollte dem Präfekten Bescheid über die Finanzierung des kath. Kultes in der Gemeinde geben. Der Rat meinte que depuis que les biens des chapelles sont vendus ou loués il n’y a plus aucuns revenus de dans les communes de la mairie que cependant il y a aumoins de dans ce moment pour mille francs de reparation a faire tant a Rodange, a la Madelaine qu’a Petange, aux Eglises, Maisons et Cemetières des trois communes Et que pour imposer les habitans pour subvenir a cette depens il n’y a pas possibilité de dans une année ou les denrées de premiere Nécessité sont aussi chères, et les impositions en tous genres aussi fortes car a peine on peut les acquitter.

Diese Antwort gibt uns einen guten Einblick in die damaligen Verhältnisse. Man darf nicht vergessen : es ging ums Geld!

Vor dem franz. Einmarsch war keiner der drei Ortschaften Sitz einer Pfarrei gewesen : Rollingen gehörte zu Aubange, Rodingen zu Herserange und Petingen zu Küntzig. Ende des 18. Jahrhunderts hatten alle drei einen eige­nen Kaplan. Dies bedeutete, dass die Einwohner ihren Geistlichen bezahlen mussten, ihm ein Haus zur Verfügung stellten und die Kapelle unterhielten. Dabei half das Einkommen der Kirchenfabrik. Die Franzosen aber hatten die Kirchen geschlossen und deren Güter beschlagnahmt. Da Artikel 14 des Konkordats ein Staatsgehalt für die Pfarrer vorsah, glaubten die meisten Gemeinden, keine finanziellen Sorgen mehr mit dem Kultus zu haben. Doch die Organischen Zusatzartikeln vom 8. April 1802 zerstörten diese Illusionen schnell. Nur die Kantonalpfarrer sollten ein Gehalt empfangen. Die Sukkursalpfarreien dagegen sollten mit pensionierten Geistlichen besetzt werden, welche sich mit ihrer Pension und den Stolgebühren begnü­gen sollten. Die Enttäuschung und Unzufriedenheit unter den Geistlichen war gross: von über tausend im Wälderdepartement erhielten nur 28 ein Gehalt.

In diesem Zusammenhang muss das Schreiben des Gemeinderates gesehen werden. Dass der Präfekt damit nicht zufrieden war, versteht sich von selbst. Am 10. Mai 1803 versammelte sich der Petinger Gemeinderat wieder um eine genauere Analyse zur Finanzierung des kath. Kultes zu machen. Hier der Befund über Rollingen: Le conseil Municipal considerant qu’avec les Revenus que la Republique perçoit actuellement des biens de l’Eglise de la commune, on pourra faire face a toutes les depenses pour les objets necessaires au culte ; que le republique peut aujourd’huy les abandonner a la dite com­mune de la Magdalaine vus qu’ils ne sont point vendus et quand au traitement du ministre du Culte, il a toujours Eté payé par la Commune. Damals bestand die mairie de Petange aus den drei communes von Petingen, Rollin­gen und Rodingen. Heute sagt man commune statt mairie und section statt commune.

Die Rollinger Kirchengüter wurden am 19. Februar 1802 mit ändern Gütern zur Dotierung der Ehrenlegion verwendet. Am 7. September 1807 wurde ein Grossteil davon verkauft. Nur einen kleinen Restbestand erhielt die Rollinger Kirche zurück. Dabei hatte die franz. Regierung am 26. Juli 1803 beschlossen, die in ihren Händen sich befindenden Kirchengüter den einzelnen Kirchenfabriken zurückzugeben. 

Am 31. Mai 1804 gestand dann Napoléon den Sukkursalpfarrern ein jährli­ches Gehalt von 500 Franken zu. Allerdings wurde am 26. Dezember 1804 die Zahl der bezahlten Geistlichen im Wälderdepartement auf 381 begrenzt, später (am 22. Februar 1805) auf 366 herabgesetzt. Im Zuge der Neuorgani­sation wurde Rodingen bezahlte Sukkursalpfarrei. Rollingen und Petingen bezahlten weiterhin ihren Kaplan aus eigener Tasche. 

Das kaiserliche Dekret vom 30. September 1807 erhöhte die Zahl der staatli­chen Sukkursalpfarreien. Am 13. Oktober 1807 setzte der Kultusminister für das Wälderdepartement die Zahl auf 457 fest. Ein Projekt zur Festlegung der 91 neuen Pfarreien sah auch Rollingen vor, da Kirche und Pfarrhaus in gutem Zustand waren, und die Einwohner eine Petition in diesem Sinne ein­gereicht hätten. Leider wurde daraus nichts. Petingen wurde in die Zahl der vom Staat bezahlten Pfarreien aufgenommen, Rollingen dagegen ging leer aus. 

Das Dekret vom 30. September 1807 enthielt jedoch eine Hintertür. Artikel 11 bestimmte : II pourra également être érigé une annexe sur la demande des principaux contribuables d’une commune, et sur l‘obligation personnelle, qu’ils souscriront de payer le vicaire, laquelle sera rendue exécutoire par I’homologation et à la diligence du Préfet, après l’érection de l’annexe. Diesen Weg beschritten dann resolut die Rollinger.

Am 31. Januar 1809 verpflichteten sich folgende Einwohner jährlich ihrem Pfarrer zu zahlen :

Dominique Klein

3 Fr.

André Schmit

4

Fr.

Jean Houveler

11 Fr.

Nicolas Bouché

5

Fr.

Nicolas Thill

15 Fr.

Christophe Müller

20

Fr.

Francois Thill

20 Fr.

Jean Bosseler

12

Fr.

François Gibrien

10 Fr.

Jean Müller

3

Fr.

Charles Bouché

4 Fr.

Hubert Strabé

2

Fr.

Pierre Lippert

20 Fr.

Jean Fomin

7

Fr.

Henri Cordonnier

12 Fr.

Vve Nicolas Thill

29

Fr.

Nicolas Baltus

9 Fr.

Pierre Wirtz

12

Fr.

André Lichtfous

12 Fr.

André Thill

4

Fr.

Nic. Schouweiler

18 Fr.

Marie Thill

2

Fr.

Dominique Ney

26 Fr.

Pierre Hansel

9

Fr.

Nicolas Bosseler

29 Fr.

Jean Conrardy

20

Fr.

Nicolas Marque

9 Fr.

Nic. Schoumacher

3

Fr.

Vve Jean Thill

3 Fr.

Vve André

3

Fr.

Charles Thill

14 Fr.

 

 

 

 

Diese 31 genannten Rollinger brachten 350 Franken für ihren Pfarrer zusammen.

Dieser Pfarrer war Michel Grinnenwald (von 1806 bis 1809). Er war von den republikanischen Autoritäten verhaftet worden, da er den Eid verweigert hatte. Im August 1806 trat er sein Amt in Rollingen an. Von ihm besitzen wir eine Personen­beschreibung, weil ihm am 18. Juni 1808 ein Waffenschein ausgehändigt wurde. Grinnenwald war damals 49 Jahre alt, 1,65 m gross, hatte schwarze Haare und einen schwarzen Bart, eine gerunzelte Stirn, eine lange Nase, ein doppeltes Kinn, braune Augen und eine braune Gesichtsfarbe. Warum der Pfarrer einen Waffenschein beantragt hatte, geht nicht aus dem Doku­ment hervor. So ganz ungefährlich war es damals in Rollingen nicht. Am 30. Juni 1807 hatte nämlich der Präfekt den Rollingern die Erlaubnis erteilt, eine Wolfsjagd zu organisieren. Aus jener Zeit stammt wohl der Flur­name „an der Wollefskaul”.

Am 15. September 1810 baten die angesehensten Einwohner der Ortschaft den Präfekten, die bischöfliche Pfarrei Rollingen in eine Staatspfarrei umzu­wandeln. Sie hätten nämlich grosse Anstrengungen unternommen, Kirche, Pfarrhaus und Pfarrgarten wieder herzurichten. Dies bescheinigte ihnen der Kantonalpfarrer von Messancy. Doch der Präfekt stellte sich taub. Auch hatte er nicht die Macht, die Rollinger Bitte zu erfüllen.

Im Jahre 1814 verliess Grinnenwald Rollingen. Doch sollte er seiner alten Pfarrei besonders gedenken. ln seinem Testament vom 5. Juli 1833 bestimmte der damalige Pfarrer von Gerlingen, dass die Rollinger Kirchenfabrik 1000 Franken erhalten sollte, da er einst eine Wiese aus dem Besitz der Kirche gekauft hatte. Das Kapital sollte auf Zinsen gesetzt werden, die dazu dienen würden, 4 Messen jährlich lesen zu lassen. Der Rest sollte vom Pfarrer an die Armen verteilt werden, welche den Messen beiwohnen wür­den. Am 31. Januar 1836 erlaubte der belgische König Leopold I. der Rollinger Kirchenfabrik die Testamentsbestimmungen des verstorbenen Grinnenwald anzunehmen.

Nach dem Weggang Grinnenwalds ging ebenfalls die politische Aera Napo­leons zu Ende. Der Wiener Kongress erhob Luxemburg zum Grossherzog­tum und verlieh es dem König der Niederlande Wilhelm I. von Oranien-Nassau.

Fassen wir zusammen : Am Ende der franz. Besatzungszeit hatte sich die kirchliche Einteilung in unserer Gegend grundlegend verändert. In der Gemeinde gab es zwei staatliche Pfarreien (succursales impériales): Petingen und Rodingen. Rollingen gehörte rechtlich zu Rodingen, wurde jedoch von einem eigenen residierenden Vikar betreut. Die Einwohner hatten sich zusammengetan und dem Seelsorger ein Gehalt bezahlt. Die Ortschaft hatte so den rechtlichen Status einer Annexe, inoffiziell den einer bischöflichen Pfarrei (succursale épiscopale).

Als Grinnenwald Rollingen gegen Ende des Jahres 1814 verliess, übernahm der Pfarrer von Athus, Louis Breckels, vorübergehend die Seelsorge. Der Bischof von Metz ernannte zu Beginn des nachfolgenden Jahres Jean Schmit zum neuen Pfarrer von Rollingen. Am 19. Mai 1815 nahm letzterer seine erste Eintragung in die Kirchenbücher vor.


Zeiten voller Hoffnung und Verzweiflung

Von 1815 bis 1857: Der neue Herrscher über Luxemburg, König-Grossherzog Wilhelm I., ver­besserte zu Beginn seiner Regierungszeit das Los des niederen Klerus. Durch Verordnung vom 2. Juni 1815 billigte er den Vikaren und Kaplänen ein jährliches Gehalt von 100 Gulden (etwa 212 Franken) zu. Bisher waren diese Geistlichen leer ausgegangen und auf die Grosszügigkeit der Gemeinden angewiesen. Wie wir bereits gesehen haben, hatten sich die Rol­linger 1809 notariell verpflichtet, ihrem Vikar ein Gehalt zu zahlen.

Bereits nach vier Jahren verliess der bischhöfliche Pfarrer Jean Schmit (von 1815 bis 1819) die Ortschaft. An seine Stelle trat der bischhöfliche Pfarrer Nicolas Mercenier (von 1819 bis 1824). Auf ein Rundschreiben des Unterintendanten hin kamen 28 Rollinger am 24. Februar 1820 im Beisein des Notars Tesch von Messancy zusammen, um für ihre Ortschaft das rechtliche Statut einer Annexe zu bestätigen. Sie verpflichteten sich, ihrem Seelsorger ein Jahresgehalt von 236,25 Gulden oder 500 Franken zu zahlen. Ausserdem würden sie die Kirche sowie das Pfarrhaus mit dem Garten unterhalten und alles Notwen­dige zum Gottesdienst stellen. Demnach erhielt Mercenier zu seinem Staatsgehalt als Vikar noch mehr als das Doppelte von seinen Pfarrkindern.

Noch gehörte Luxemburg zum Bistum Metz. Doch die lux. Autoritäten sahen es nur ungern, dass die Geistlichen im Ausland ausgebildet wurden, im Jahre 1815 war H.D. de Neunheuser, Pfarrer an der heutigen Kathedrale, zum Generalvikar für Luxemburg ernannt worden, so dass politische Kom­plikationen mit dem Metzer Bischof weitgehend vermieden werden konn­ten. Am 8. August 1823 nahm Papst Pius VII. dann die Abtrennung Luxem­burgs von Metz vor und wies unser Land dem Bistum Namür (damals eben­falls holländisch) zu. Am 14. September 1823 gab Wilhelm I. seine Zustim­mung. Der Namürer Oberhirte bestätigte de Neunheuser als Generalvikar.

Im Januar 1824 verliess Mercenier Rollingen. Vorübergehend übernahm der Pfarrverwalter Jean Mathieu (1824), Vikar von Messancy, die Seelsorge. Doch bereits am 25. Mai machte der neue Rollinger bischhöfliche Pfarrer Dominique Bourg (von 1835 bis 1836) seine erste Eintra­gung ins Kirchenregister. Auch er sollte nicht lange bleiben. Bereits am 30. Juni 1827 wurde er zum Pfarrer von Petingen ernannt an Stelle des verstor­benen Henri Moes. Bourg übernahm als Pfarrverwalter von 1835-1836 die Seelsorge in Rollingen bis zur Ankunft des neuen Geistlichen.

Vorher hatten es die Rollinger mit der Angst zu tun bekommen. Am 23. Sep­tember 1827 verpflichteten sie sich erneut, dem Nachfolger ihres früheren Pfarrers Bourg 500 Franken Jahresgehalt zu zahlen. 452 Franken wurden von den Einwohnern aufgebracht. Die restlichen 48 Franken kamen von den Einnahmen einer Wiese und eines Feldes, welche der Rollinger Pfarrer ver­pachten durfte. Das Land gehörte der Rollinger Gemeindesektion. Der Pacht brachte 50-60 Franken ein. Zu diesem kam eine Schulstiftung (von Pfarrer F. Ney) von 113 Franken, welche dem Pfarrer zugute kam. Dafür musste er allerdings die Kinder gratis unterrichten.

Am 30. September 1827 ernannte dann der Bischof von Namür den Antoine Weiler (von 1827 bis 1835), vorheriger Vikar zu Säul, zum neuen Seelsorger von Rollingen. Im Jahre 1830 brach die belgische Revolution aus. In Luxemburg stand das flache Land auf der Seite der Belgier. Die Städter, im Bereich der Festung, mussten gute Miene zum bösen Spiel machen. Wilhelm I. verbot den lux. Geistlichen jeden Verkehr mit ihrem Bischof von Namür. Doch Gehör ver­schaffen konnte er sich nicht.

Am 9. Januar 1835 versammelte sich der Gemeinderat von Petingen, um gegen den Pfarrer von Rollingen gerichtlich vorgehen zu können. Pfarrer Weiler hatte im vorigen Jahr 1834 ohne Erlaubnis der Gemeindeverwaltung die Tür des Schulsaales umändern lassen. Bereits in seiner Sitzung vom 6. November 1834 hatte sich der Gemeinderat mit dieser Angelegenheit befasst. Inzwischen lag ein Brief des Distriktskommissars von Arlon vor. Demnach hätte der Rollinger Pfarrer die Umänderung folgendermassen gerechtfertigt: in Rollingen gäbe es keine eigentliche Schule; der Schul­saal wäre ein Zimmer des Pfarrhauses, welches die Vorgänger des jetzigen Geistlichen aus Toleranz und Liebe zu der öffentlichen Erziehung zur Ver­fügung gestellt hätten. Die Umänderung wäre übrigens mit Erlaubnis des Bürgermeisters geschehen, welcher dieser am 30. März letzthin gegeben hätte, was der Pfarrer durch mehrere Einwohner belegen wollte. Der Gemeinderat hielt nun fest, dass der Schulsaal früher ein Stall des Pfarrhau­ses gewesen war. Gegen 1821 wäre dann dieser Stall in einen Schulsaal umgebaut worden. Zur gleichen Zeit etwa hätte man dem Pfarrer einen neuen Stall gebaut. Der Schulsaal wäre demnach kein Teil mehr des Pfarr­hauses. Der Bürgermeister hätte seine Einwilligung nicht gegeben ; das Gegenteil könnte der Pfarrer nie und nimmer beweisen. Der Gemeinderat beschloss daher, sich wieder an die Obrigkeit zu wenden, um die Erlaubnis zu erhalten, gegen den Pfarrer gerichtlich vorgehen zu dürfen.

Hatte man nun dem ganzen Spuk ein Ende gesetzt, indem der Bischof von Namür Weiler am 31. März 1835 nach Bébange versetzte? An seine Stelle wurde Pierre Alberty ernannt. Er schien seine Vikarstelle in Bartringen nicht gerne verlassen zu haben, denn in Rollingen ist er nicht angetreten. Kein Wunder, da ihm Weiler bestimmt über seinen Streit mit der Gemein­deverwaltung unterrichtet hatte. Am 20. Februar 1836 wurde Alberty zum Kaplan von Bivingen (Pfarrei Röser) ernannt.

Der Pfarrer von Petingen, Dominique Bourg, übernahm in der Zwischenzeit wieder die Seelsorge in Rollingen. An seine Stelle trat im Januar 1836 der neue Rodinger Pfarrer Mathias Kreins als Rollinger Pfarrverwalter. Endlich am 31. Dezember 1836 ernannte der Bischof von Namür den Jean-Baptiste Houchet (von 1837 bis 1844) zum neuen Pfarrer von Rollingen. Vorher war er Vikar in Esch gewesen.

Laut Londoner Vertrag von 1839 kehrte das Grossherzogtum (ohne die heu­tige belg. Provinz Luxemburg) unter das Zepter Wilhelms I. zurück. Dieser dankte allerdings 1840 zu Gunsten seines Sohnes Wilhelm II. (de Mann um Päerd vum Knuedeler) ab. Am 2. Juni 1840 trennte der Papst unser Land vom Bistum Namür ab und erhob es zu einem Apostolischen Vikariat. Apostolischer Vikar wurde J.Th. Van der Noot, Pfarrer von St. Peter (heutige Kathedrale), welcher bereits 1833 vom Papst provisorisch auf diesen Posten ernannt worden war Für den Teil Luxemburgs, der noch unter holländischer Kontrolle war.

Von Pfarrer Houchet besitzen wir eine Statistik der bischöflichen Pfarrei Rollingen aus dem Jahre 1842. Damals zählte die Ortschaft mit der Grund­mühle 42 Häuser und 246 Einwohner, davon 175 Kommunikanten. Kirchen­patronin war die hl. Magdalena, Nebenpatrone die hl. Sebastian und Rochus. Der Pfarrer erhielt als staaatlicher Vikar ein Jahresgehalt von 500 Franken, eine Zulage der Pfarrkinder von 400 Franken, dazu 50 Franken als Kasualien und 126,50 Franken aus 71 Stiftungen. Houchet profitierte von der Gelegenheit und fügte der Statistik eine Bittschrift (datiert auf den 18. Oktober 1842) bei. Darin erfahren wir, dass Namür schriftlich versprochen hatte, Rollingen zu einer Staatspfarrei erheben zu lassen. Geschehen war in dieser Hinsicht nichts.

Hier nun interessante Einzelheiten über den Zustand der damaligen Pfarrei :

2. Nebst den, in dieser Tabelle angegebenen Einkünften, geniesst hier der Geistliche auch noch, zwar unter gewissen Bedingungen, zwei Wiesen, ein­tragend 5000 Pfund Heu. Ein Morgen Landes; zwei Gärten und erhält noch jährlich von den Einwohnern ein Malter Weizen; Holz aber nur eine halbe Klafter.

3. Das Pfarrhaus ist jetzt sehr sauber und in einem guten Zustande, ausser etlichen, wegen Feuergefahr nöthigen Reparationen im obern Stockwerke.

4. Die Kirche, gerade gegenüber dem Pfarrhause, ist gross genug, reinlich und schön in ihrer Art: sie besitzet auch alle zu einer Pfarre gehörigen Möbel, und noch mehr und schönern als in etlichen andern Kirchen. Der Kirchhoff aber wird nun täglich zu klein.

5. Die Einwohner versprechen alle, und zwar durch Notariat’s Akt, gleich bei Erhaltung der Gnade von der Zulage von 400 Fr enthoben zu werden,

 1. Die im obern Hause nöthige Reparation baldigst zu beginnen.

 2. Damit der Geistliche, bei Erhaltung des ganzen königl. Gehaltes kei­nen Verlust habe, 100 Fr. würde er

     jährlich verlieren, so versprechen sie, die Taglöhner und Armen habe ich ausgehalten, eine kleine Zulage

     von 50 Franken, nebst den freien Genuss einer der zwei Wiesen und zwei Klafter Holz.

Auf diese Art, wenn es also Eur. Hochwürden erachten, würde Lamadelaine eine schickliche Pfarre werden ; das Dorf aber würde hierdurch den meisten Vortheil erhalten, indem es, seit seiner Abtrennung als Vikarie von Aubange von der schon fünfzigjährigen Last, bald 200 ; bald 500 ; nun aber 400 Franken ihrem Geistlichen zu bezahlen, enthoben wäre. Die Ruhe und der Respekt des Seelsorgers wie auch das Geistliche Wohl der Pfarre hängt viel davon ab.

Deutet dieser letzte Satz bereits die Schwierigkeiten und Streitigkeiten an, welche einige Jahre später auftraten?

Am 2. August 1844 wurde Houchet zum Pfarrer von Rodingen ernannt. Gleichzeitig aber behielt er die Seelsorge in Rollingen bei.

Gab es nun Schwierigkeiten mit der Gehaltszulage der Rollinger? Waren Houchets Forderungen zu hoch? Fest steht, dass es am 1. September 1844 zum Eklat kam, als der Petinger Bürgermeister Reichling die Mühlenwiese in Rollingen verpachten liess und das Geld in die Gemeindekasse floss, statt dem Rollinger Pfarrer zuzukommen. Letzterer stachelte nun seine Kirchen­ratsmitglieder auf, etwas dagegen zu tun. Zuerst rauften sie sich nur die Haare in der Kirchenratssitzung, dann bequemten sie sich eine Eingabe an die Regierung zu machen. Diese ist auf den 22. Juni 1845 datiert. Laut alten Kirchenregistern wäre die Mühlenwiese bereits 1668 im Besitz der Rollinger Kapelle gewesen. Ausserdem wäre sie 1785, 1788 und 1791 verpachtet wor­den. Seit 1794, beim Auslaufen des Pachtvertrages, bis 1844 hätte der jewei­lige Vikar das Einkommen dieser Wiese genossen, nicht als Pfarrwittum, sondern als Gehaltszulage. Doch seit letztem September hätte nun der Gemeinderat, oder besser gesagt, der Bürgermeister die Wiese zu Gunsten der Gemeindekasse verpachtet. Der Kirchenrat bat daher die Regierung, wenn schon nicht den Pachtvertrag zu annullieren, so doch den Pacht der Kirchenfabrik zukommen zu lassen.

Die Regierung wandte sich darob am 11. Juli an den Distriktskommissar mit der Aufforderung, den Fall zu klären. Der Petinger Gemeinderat musste sich daher am 19. Juli mit der Angelegenheit befassen. Seine Argumente, die er an den Distriktskommissar weiterleitete, waren folgende :

- Die Mühlenwiese wäre im Kataster unter den Gütern der Sektion Rollin­gen und nicht der Kirchenfabrik eingetragen.

- In der Aufstellung der Kirchengüter, welche die Fabrik laut Verordnung vom 19.8.1817 machen musste,   figurierte die

   Mühlenwiese nicht.

- Das zusätzliche Vikargehalt würde seit Jahren vom Gemeindebudget getragen. Das Einkommen der Wiese entfiele daher.

- Die ältesten Einwohner Rollingens könnten sich nur erinnern, dass die Mühlenwiese im Gemeindebesitz war.

Der Gemeinderat beschloss daher, den Pachtvertrag vom September 1844 gutzuheissen. Der Distriktskommissar übersandte am 23. Juli die Antwort der Gemeinde an die Regierung. Er riet der Oberbehörde, die Eingabe der Kirchenfabrik zurückzuweisen. Dies tat dann auch die Regierung am 1. August 1845 mit der Begründung, die Mühlenwiese wäre laut Kataster Gemeindeland, stünde nicht auf der Liste der Kirchengüter, und die Kir­chenfabrik könnte keine annehmbaren Besitzansprüche vorzeigen.

Die alten Register befinden sich noch heute im Archiv der Rollinger Kirche. Es besteht kein Zweifel, dass vor der franz. Revolution die Mühlenwiese in der Hand der Rollinger Kapelle war. Fest steht auch, dass der damalige Kir­chenrat es versäumt hatte, nach dem Weggang der Franzosen, das beschlag­nahmte Kirchenland wieder einzufordern. So wurde beim Aufstellen des Katasters die Wiese der Sektion Rollingen zugesprochen.

Hatte in ihrem Brief die Kirchenfabrik dem Bürgermeister die Schuld allein zuschieben wollen, so nahm dieser seine Rache und unterstellte Pfarrer Houchet Geldgier qu’il nous parait que la réclamation est faite non dans

I'intérêt de la fabrique mais dans l’intérêt et par investigation du vicaire temporaire puisqu’il se voit frustré d’un revenu qui ne lui fut compté qu’â moitié (Brief der Gemeinde an den Distriktskommissar).

Das Klima war rauh geworden. Der nächste Angriff richtete sich gegen den Kirchenrat. Man beschuldigte ihn nun gegen Artikel 48 des Gesetzes vom 24. Februar 1843 verstossen zu haben: seine Mitglieder hätten es seit lan­gem versäumt, Wahlen abzuhalten und sich so zu erneuern. Weder in Sit­zungen noch im Deliberationsregister wäre davon die Rede gewesen. Der Kirchenrat wäre somit automatisch aufgelöst. So müsste laut kaiserlichem Dekret vom 30. Dezember 1809 der Bischof 3, die Regierung 2 neue Vertre­ter ernennen. In seiner Sitzung vom 4. Dezember 1845 schlug der Gemein­derat der Regierung folgende vier Rollinger als Kandidaten vor : Martin Prott, Pierre Lippert, Michel Bosseler und Nicolas Wirtz. Den zwei erstge­nannten gab der Gemeinderat seinen Vorzug. Am 19. Dezember folgte die Regierung dem Vorschlag der Gemeinde und ernannte Prott und Lippert zu neuen Mitgliedern des Rollinger Kirchenrates. Vorher hatte der Apos­tolische Vikar in Luxemburg seine Ernennungen vorgenommen : Jacques Cordonnier, Michel Bosseler und Pierre Blaise.

Der Kirchenrat war also wieder gesetzmässig. Ausgeschieden war Jean Mül­ler, welcher am 5. April 1846 80jährig verstarb. Man kann annehmen, dass er keinen Wert mehr auf seine Mitgliedschaft legte. An seine Stelle trat Pierre Lippert. Zu diesen 5 Mitgliedern kamen noch der Pfarrer und der Rol­linger Schöffe Franz Thill (als Vertreter des Bürgermeisters) von Amts wegen hinzu.

Pfarrer Houchet wohnte seit 1844 nicht mehr in Rollingen. Trotzdem blieb er im Genuss des Pfarrgartens. Man kann heute schwer erraten, was in dem Geistlichen vorging. Im Jahre 1847 liess er den Rollinger Pfarrgarten umpflügen. Dabei wurden verschiedene Obstbäume beschädigt, sowie Buxbäume, welche die Pfade umsäumten, ausgerissen. Was der Pfarrer sich dabei gedacht hat, weiss man nicht mehr. Jahrs darauf liess er den Garten brach liegen, obwohl die Dorfjugend, wie es Brauch war, die Beete umgegra­ben hatte. War dies eine Reaktion auf einen Bittbrief, welchen die Rollinger am 30. März 1848 an den Apostolischen Vikar gerichtet hatten? Darin erba­ten sie von ihrem Oberhirten bald möglichst einen eigenen Seelsorger, zum Nutzen der alten und gebrechlichen Leute sowie zum besseren Unterrich­ten der Jugendlichen. Auch könnte jeder Geistliche auf ihren Beistand zäh­len. Die Binierung des Rodinger Pfarrers schien ihnen unzulänglich für die Erhaltung der Religion. Es folgten 32 Unterschriften.

Im Jahre 1849 liess darob Bürgermeister Franz Thill den Rollinger Pfarrgar­ten verpachten. Mit dem Pachtgeld sollte Dünger gekauft werden, da seit dem Weggang Houchets von Rollingen (1844) der Garten nicht mehr gedüngt worden war. Houchet beschwerte sich dann prompt bei seinem Vorgesetzten. Am 11. September liess der Apostolische Provikar beim Bür­germeister nachfragen. Dieser antwortete in einem Brief vom 25. desselben Monats. Darin erzählte er seine Version und kam zum Schluss : Vous voyez par ce qui précède Mr. Ie Provicaire qu’on n’a pas voulu frustrer Mr. Houschet d’une chose lui revenant de droit mais seulement parce qu’il l’avait abandonné d’avance et employé des moyens pour I’anéantir. Was nun das Zusatzgehalt des zukünftigen Rollinger Pfarrers anbelangte, so versicherte der Bürger­meister, dass der Seelsorger 200 Franken aus der Gemeindekasse erhalten würde zusätzlich der Nutzniessung einer Gemeindewiese. Dies brächte 100 Franken ein. Und Thill schloss seinen Brief, dass es der Wunsch der Einwoh­ner wäre, einen im Ort wohnenden Geistlichen zu haben; übrigens wären Kirche und Pfarrhaus in bester Ordnung.

Pfarrer Houchet wurde noch im selben Jahr versetzt. Am 5. August 1849 tätigte er seine letzte Eintragung in die Rollinger Kirchenbücher.

Am 27. November 1849 richtete der Kirchenrat einen Brief an den Apost. Provikar. Zwei Monate wären bereits verflossen, da der Apost. Provikar beim Bürgermeister über das Zusatzgehalt des Rollinger Geistlichen nach­gefragt hätte. Eine Antwort des Bürgermeisters wäre erfolgt, aber ein Seel­sorger wäre noch nicht ernannt worden. Sie bäten wiederum, einen Pfarrer nach Rollingen zu senden. Wenn letzterer nicht mit dem Einkommen der Wiese zufrieden wäre, so bekäme er statt dessen 300 Franken aus der Gemeindekasse. Wir sehen also : die ominöse Wiese war wieder im Spiel!

In der Zwischenzeit hatte Jean François Wener, Pfarrer von Petingen, die Seelsorge in Rollingen übernommen. Der Apost. Provikar ernannte wohl einen neuen Pfarrer für Rodingen, nicht aber für Rollingen : Jean Ries wurde Pfarrverwalter. Hatte Houchet die Rollinger bei dem Oberhirten so angeschwärzt? Der Brief des Bürgermeisters Franz Thill (einem Rollinger) vom 25.9.1849 deutet so manches an ! Noch immer hatten sich die Wogen nicht geglättet. In einem Schreiben vom 28. Januar 1851 informierte Ries seinen Oberhirten über die Affäre Mühlenwiese. Er schrieb : Selten wurde seit 1844 eine Sit­zung des Kirchenrathes gehalten, in welcher nicht jene Wiese zur Sprache gekommen wäre. Ich selbst sah in der Ostersitzung 1850 den nun verstorbenen Einnehmer (= P. Blaise + 16. 5. 1850) dem Bürgermeister das Register unter die Nase halten, und hörte ihn betheuern „die Wiese sei der Kirche gestohlen. Er wolle keinen Antheil an jenem Diebstahl haben”. Der Bürgermeister antwortete nur mit gemeinem qui proquo. Darauf erhielt ich den Genuss jener Wiese zur nothdürftigen Beilage. Auf der Wiese, so Ries, läge keine Stiftung. Er hätte nämlich trotz eifrigem Nachblättern in den Registern keinen Anhaltspunkt dafür gefunden.

Als er 1852 Rodingen verliess, übernahm Wener wieder die Interimsseelsorge. Der neue Rodinger Pfarrer Philippe Kauder wurde ebenfalls zum Plarrverwalter von Rollingen bestellt.

Wieder war die Enttäuschung in Rollingen gross. Irgendwie mussten sie ihren guten Willen zeigen. Am 20. Dezember 1856 schickte Bürgermeister Jean Tockert (ein Rollinger) eine Liste an den Oberhirten. Laut dieser ver­pflichteten sich namentlich 37 Rollinger Familienoberhäupter ihrem Geist­lichen einen jährlichen Zuschuss von 217 Franken zu zahlen. Hinzu kämen noch 100 Franken aus den Einkünften einer Gemeindewiese. Wie man sieht, kamen die Rollinger wieder auf das alte System zurück : nichts mehr aus der Gemeindekasse, sondern persönliches Opfer, um die Vikarstelle attraktiver zu gestalten.

Doch sie liessen es nicht dabei. Eine Delegation von ihnen sprach beim Regierungspräsidenten vor und bat ihn, persönlich beim Apostolischen Pro­vikar zu ihren Gunsten zu intervenieren. Am 16. Februar 1857 schrieb der Staatsminister an den Provikar. Er erkärte, die Rollinger wären bereit ihrem Seelsorger eine Zulage von 300, ja sogar 350 Franken zu gewähren. Der Pro­vikar sollte ausserdem die Kapelle zu einer bischöflichen Pfarrei erheben. Wie man aus diesem Brief ersehen kann, musste der hohe Herr nicht gut informiert gewesen sein oder aber die Rollinger falsch verstanden haben. Die Ortschaft war bereits längst eine bischöfliche Pfarrei !


Rollingen wird staatliche Pfarrei

1860 - 1890: Nun blieb noch die letzte Hürde zu nehmen: die Anerkennung der Pfarrei durch den Staat, wodurch der Geistliche das volle Pfarrergehalt beziehen würde.

Diese letzte Etappe wurde am 12. Juli 1859 eingeleitet durch ein Bittgesuch des Petinger Gemeinderates an den Prinzen Heinrich, Statthalter des Gross­herzogtums im Namen seines Bruders, des Königs Wilhelm II. der Nieder­lande. In diesem Gesuch bat der Gemeinderat im Namen der Rollinger Ein­wohner um die staatliche Anerkennung der Pfarrei. Dadurch würden sie vom jährlichen Zuschuss an ihren Geistlichen entlastet werden. Dann könn­ten sie die nötigen Reparaturen an ihrer Kirche vornehmen, nachdem sie ja bereits das Pfarrhaus renoviert hätten. Ausserdem würde die finanzielle Lage es ihnen dann erlauben, eine Stillmesse zu stiften. Sie brauchten also dann nicht mehr nach Rodingen zu gehen, wo die Kirche zu klein wäre. Die Ortschaft zählte zwar nur 300 Seelen, zahlte jedoch 1500 Franken jährliche Grundsteuer.

In seiner Sitzung vom 9. Oktober 1859 beschäftigte sich der Petinger Gemeinderat wieder mit der Sache. Alle Argumente wurden zusammenge­stellt, um sie an den Regierungspräsidenten weiterzuleiten :

- Rollingen wäre immerhin ein geschichtlich berühmtes Dorf, da bereits die Römer auf dem Titelberg gelagert hätten.

- Die Ortschaft läge drei Kilometer von jedem ändern Ort entfernt. In Rodingen, wohin die Rollinger in den

  letzten Jahren zur Messe gehen mussten, wäre die Kirche zu klein. Ausserdem sprächen die Rodinger eine

  unverständliche Sprache (parlant presque un langage jargon incompréhensible).😂🤣😜😆

- Die finanzielle Lage der Sektion Rollingen ermöglichte es nicht mehr den Zuschuss an den Vikar zu zahlen. Die

  Kasse wäre durch den Schulneubau, sowie die Reparaturen am Pfarrhaus und am Waschbrunnen leer. Eine

  Restauration der Kirche aber müsste dringend gemacht werden.

Die Lösung dieser Probleme bestünde darin, die bischöfliche Pfarrei in eine staatliche umzuwandeln, und dem Pfarrer das Staatsgehalt von 800 Franken zu gewähren.

Der Regierungspräsident schickte die Bittschrift des Petinger Gemeindera­tes an den Apostolischen Provikar und an den Distriktskommissar, um ihren Rat einzuholen.

Am 12. Dezember 1859 traf der Bericht des Distriktskommissars bei dessen Vorgesetzten ein. Darin wurde das Petinger Bittgesuch sprichwörtlich aus­einander genommen.

Rollingen würde 247 Einwohner zählen und wäre nur 1420 m von Rodingen und 2280 m von Petingen entfernt. Keine Staatspfarrei besässe eine solch kleine Bevölkerung, der Durchschnitt läge bei 500-1000 Seelen. Rodingen und Petingen wären ganz nahe; wenn man also der Stillmesse beiwohnen wollte, so könnte man sich dorthin begeben. Ausserdem hätte Rollingen ja jeden Sonntag ein Hochamt. Was nun das Römerlager auf dem Titelberg und die Sprache der Rodinger anbelangte, so wären diese Argumente ohne jeglichen Wert. Die Einnahmen der Sektionskasse betrügen 1600-1700 Franken, welche für alle Bedürfnisse ausreichen würden. Was die Armut der Rollinger anbelangte, so lebten sie nicht besser und nicht schlechter vom Ertrag ihrer Ländereien als in den ändern Ortschaften auch. Wie nun der Minister mit dem Bittgesuch verfahren würde, überliesse er dessen Weis­heit!

Das Schreiben des Distriktskommissars war demnach für die Rollinger ver­nichtend. Alle Hoffnungen ruhten daher auf der Meinung des Apost. Provi­kars. Seine Antwort erfolgte erst am 30. Januar 1860. Er schrieb, dass früher Rollingen zu Aubange gehört hätte, das immerhin 6 km entfernt läge. Daher hätte die kirchliche Autorität die Ortschaft 1818 zu einer eigenen bischöfli­chen Pfarrei erhoben. Seit 42 Jahren also würden die Rollinger ihrem Seel­sorger einen jährlichen Zuschuss von 300 Franken zahlen. Nachdem die kir­chliche Oberbehörde ihre Verantwortung längst übernommen hätte, sollte der Staat das Gleiche tun und dem Gesuch der Rollinger statt geben.

Übrigens wäre die kleine Bevölkerungszahl kein ausreichendes Motif für eine Absage. Eine Annektierung an die Pfarreien von Rodingen oder Petingen ginge nicht, da in beiden Orten die Kirchen längst zu klein wären. Diese positive Antwort sollte das negative Urteil des Distriktskommissars aufheben. Auch hier sieht man wieder, dass das rechtliche Statut Rollingens für die Obrigkeit nicht richtig klar war: Rollingen war eine Annexe von Rodingen, brauchte also dieser Pfarrei nicht einverleibt zu werden. Der Ant­wort des Provikars zu entnehmen wäre die Ortschaft erst 1818 von Aubange abgetrennt worden. Wusste er es nicht besser oder liess er das Ganze bewusst im Unklaren, um den Rollingern zu helfen? Vergessen wir nicht, dass Luxemburg von den Franzosen zum Bistum Metz, dann von den Hol­ländern zu Namür geschlagen wurde, um endlich nach der belg. Revolution ein selbständiges Apostolisches Vikariat zu bilden. Auf Archivmaterial konnte man sich daher kaum stützen. Das Statut einer bischöflichen Pfarrei hatte Rollingen bereits vor 1818 erworben (siehe oben).

Nach Erhalt dieser beiden gegenteiligen Antworten liess der Staatsministcr die ganze Angelegenheit vorerst auf sich ruhen. Doch die Rollinger mussten nicht locker gelassen haben. Auf dessen Bericht Bezug nehmend schrieb der Regierungspräsident am 28. Juli 1860 dem Distriktskommissar, er würde gerne über den Zustand der Kirche, des Pfarr­hauses und des Friedhofs von Rollingen unterrichtet werden. Auch wüsste er gerne, ob das nötige Kirchenmobiliar vorhanden wäre. Selbstvers­tändlich wusste der Distriktskommissar kein Bescheid und fragte bei der Petinger Gemeindeverwaltung nach. Am 14. August antwortete der Bürger­meister seinem Vorgesetzten, dass Pfarrhaus und Friedhof von Rollingen in einem guten Zustande wären. Das Gleiche gelte für Kirchenmobiliar und Paramente. Was die Kirche anbeträfe, so bestünde bereits ein Projekt zur Renovation. Sobald die nötigen Mitteln vorhanden wären, käme dieses zur Ausführung. Am 17. August übermittelte der Distriktskommissar die Petin­ger Antwort an den Regierungspräsidenten.

Am 26. September erfolgte ein Regierungswechsel. An die Spitze der neuen Regierung wurde Baron Victor de Tornaco ernannt. Dieser war den Rollingern gut gesonnen. Als Abgeordneter hatte er sich bereits 1857 für sie beim Apost. Provikar eingesetzt. Schon am 5. Oktober fragte Tornaco bei seinem Kollegen, dem Generaldirektor des Innern und der Justiz an, was er davon halten würde, die Rollinger von der Last des Zuschusses an ihren Geistli­chen zu befreien, und zwar zu Lasten der Staatskasse. Am 12. desselben Monats erfolgte die Antwort. Da Rollingen bereits seit 1818 bischöfliche Pfarrei wäre, Pfarrhaus und Friedhof sich in gutem Zustand befänden, ein Projekt zur Renovierung der Kirche vorhanden wäre, die Ortschaft von den Nachbardörfern zu weit entfernt läge um eine Annektierung an jene zu voll­ziehen, sähe er keinen Anlass, das Vorhaben des Staatsministers abzuleh­nen. Am 26. Oktober brachte Tornaco die ganze Angelegenheit im Regie­rungsrat zur Sprache. Dieser folgte den Argumenten des Staatsministers, so dass Tornaco den Bescheid an den Prinzen Heinrich, Statthalter für Luxem­burg, weiterleitete. Am 8. November 1860 wurde dann Rollingen offiziell Staatspfarrei.

 

Hier der Wortlaut der Urkunde:

Nous Guillaume III, par la grâce de Dieu,

Roi des Pays-Bas, Prince d’Orange-Nassau,

Grand-Duc de Luxembourg, etc., etc., etc.

Sur le rapport de Notre Ministre d’Etat, President du Gouvt., du 26 octobre 1860, N 42/59, et vu la délibération y annexée du Gouvt., prise en conseil;

Avons arrêté et arrêtons :

Art. 1. La chapelle de la section de Lamadelaine, Commune de Pétange, est érigée en église succursale et dotée d’un traitement de desservant sur la caisse de l’Etat.

Art. 2. Notre Ministre d’Etat, Président sus dit, est chargé de l’exécution du présent arrêté.

Luxembourg, le 8 Novembre 1860.

Pour le Roi Grand-Duc :

Son Lieutenant Représentant dans le Grand-Duché sig. Henri, Prince des Pays-Bas.

Pour le Prince, Lieutenant du Roi Grand-Duc

Le Secrétaire pour les affaires du Grand-Duché

sig. G. d‘Olimart

Le Ministre d’Etat, Président du Gouvt.

sig. Baron V. de Tornaco

Am 12.11.1860 teilte der Staatsminister offiziell dem Apost. Provikar Adames den Beschluss des König-Grossherzogs mit. Der lange Weg durch die Instanzen war zu Ende : die staatliche Pfarrei Rollingen konnte ihre Existenz beginnen.


Maria von Magdala - die verkannte Heilige

Es ziemt sich nun, die Heilige vorzustellen, welche Schutzpatronin der Kirche ist und der Ortschaft ihren französischen Namen beschert hat. Wer war die Kirchenpatronin von Rollingen?

Nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift stammte Maria aus Magdala, einem Dorf am Westufer des Sees Genezareth. Die lateinische Bezeichnung Mag­dalena bedeutet dasselbe. Wie Jesus kam sie aus Galiläa. Er hatte ihr sieben Dämone ausgetrieben. Heute würde man sagen, Maria von Magdala wäre seelisch schwer krank gewesen. Jesus heilte sie und gab ihrem Leben wieder einen Sinn. Sie bedankte sich dafür, indem sie ihm folgte und diente d.h. die häuslichen Dienste verrichtete. Auch andere Frauen, die Jesus geheilt hatte, begleiteten ihn und seine Jünger. Lukas zählt noch zwei namentlich auf: Johanna, die Frau eines Verwalters des Königs Herodes, und eine gewisse Susanna. In den apokryphen Schriften (Bücher, die von der Kirche nicht zur Bibel gezählt werden) wird Maria von Magdala hoch geschätzt als Vertraute Jesu.

Diese Frauen waren Jesus und seinen Jüngern nach Jerusalem gefolgt. Sie hatten mit Bestürzung seine Verhaftung vernommen. Voller Schrecken erlebten sie seine Verurteilung zum Tode und seinen letzten Gang zur Schä­delstätte. Sie allein harrten beim Kreuze aus, bis Jesus starb. Seine Jünger hatten längst das Weite gesucht und sich versteckt.

Josef von Arimatäa, ein Anhänger Jesu und Mitglied des Hohen Rates, bat Pilatus den Leichnam vom Kreuze abnehmen und bestatten zu dürfen. Nikodemus half ihm dabei. Die Evangelien berichten, dass Maria von Mag­dala und die andere Maria zugegen waren. Letztere war die Tochter des Klopas, welcher ein Bruder des hl. Josefs war. Sie hatte Alphäus geheiratet und war durch ihn die Mutter des Apostels Jakobus des Jüngeren und des Joses geworden. Sie war demnach eine Kusine Jesu. Die beiden Frauen wuschen den Leichnam Jesu und wickelten ihn notdürftig in Leinenbinden ein. Die kleine Gruppe bestattete Jesus in das Grab Josefs von Arimatäa, welches sich in der Nähe der Hinrichtungsstätte befand. Alles musste schnell geschehen, denn der Sabbat stand vor der Tür.

Am Morgen nach dem Ruhetag ging eine kleine Gruppe von Frauen zum Grab. Sie nahmen wohlriechende Kräuter mit, um den Leichnam Jesu zu salben und ordnungsgemäss einzuwickeln. Es waren Maria von Magdala, Maria, die Frau des Alphäus und Kusine Jesu, Salome und Johanna. Salome war die Schwester von Jesu Mutter. Sie hatte Zebedäus geheiratet; ihre Söhne waren die Aposteln Jakobus der Ältere und Johannes. Salome war demnach die Tante Jesu. Zu ihrem Erschrecken fanden die Frauen das Grab leer. Ein Engel verkündete ihnen, dass Jesus von den Toten auferweckt wor­den war. Sie sollten den Aposteln die gute Nachricht überbringen. Mit gemischten Gefühlen aus Furcht und Freude rannten die Frauen weg. Als ihnen der Auferweckte entgegentrat, erschraken sie fast zu Tode. Maria von Magdala glaubte, es wäre der Gärtner, welcher den Garten rundum die Grä­ber instand hielt. Sie warf sich zu Boden, umklammerte seine Füsse und bat ihn unter Tränen ihr zu sagen, wohin er den Leichnam ihres Herrn getragen hätte. Da gab Jesus sich zu erkennen. Voll Freude liefen darob die Frauen zum Versteck der Aposteln und verkündeten die frohe Botschaft. Diese hiel­ten die Frauen für verrückt, mussten sich allerdings vom Gegenteil überzeu­gen lassen.

Hier endet das Zeugnis der Heiligen Schrift. Wie das weitere Schicksal der Maria von Magdala ausgesehen hat, ist nicht mehr schriftlich überliefert. Wir müssen uns daher an die mündliche Tradition halten mit all den Gefah­ren, die sie in sich birgt. Wir stellen dabei fest, dass die Überlieferung der Ostkirche von derjenigen des Abendlandes stark abweicht.

In der abendländischen Kirche wurde bereits um 200 n. Chr. Maria von Bethanien, die Schwester des Lazarus und der Martha, mit der Sünderin im Lukasevangelium (Lk. 7, 36-50) gleichgesetzt. In der Tat verwechselte man die Salbung Jesu im Hause eines Pharisäers durch eine stadtbekannte Sün­derin mit der Salbung im Hause des Lazarus in Bethanien durch dessen Schwester Maria, wie im Johannesevangelium (Jo 12, 1-9) berichtet wird. Seit Papst Gregor dem Grossen (590-604) verschmolz dann die Gestalt der Maria Magdalena mit den beiden vorigen. Dies wurde begünstigt durch das Aufeinanderfolgen der Erzählung von der Sünderin (Lk 7, 36-50) und der ersten Erwähnung der Maria von Magdala (Lk 8,2), sowie der irrigen Auffas­sung von Jo 11,2.

Demnach hatte seit dem 7. Jahrhundert die westliche Tradition die Person der Maria von Magdala als Schwester des Lazarus und bekehrte Sünderin festgehalten.

Nach einer mittelalterlichen Legende (11./13. Jahrhundert) flüchtete Laza­rus mit seinen beiden Schwestern Martha und Maria Magdalena vor der ersten Christenverfolgung (Winter 36/37) nach der Provence. Sie wären die ersten Sendboten des Christentums in Südfrankreich gewesen. Ihre letzten Lebenslage hätte Maria Magdalena in einer Höhle bei Sainte-Baume ver­bracht. Der Ort wurde seit Ende des 13. Jahrhunderts eine bedeutende Wall­fahrtsstätte. Ihren letzten Ruheplatz hätte die Heilige in der Basilika von Saint-Maximin-la-Sainte-ßaume gefunden. Um die Mitte des 11. Jahrhun­derts behaupteten die Benediktiner von Vézelay den Leichnam Maria Mag­dalenas zu besitzen. Der grosse Pilgerstrom führte zum Aufschwung der Stadt.

Die Kirche des Ostens dagegen hatte eine ganz andere Überlieferung. Nach dieser war Maria von Magdala in Ephesos begraben worden. Kaiser Leo VI. soll 899 von ihrem Grab Reliquien mit nach Konstantinopel gebracht haben. Diese Tradition ist alt und trägt keine Zeichen von Ausschmückungen.

Im Johannesevangelium spielt Maria von Magdala eine besondere Rolle nach der Auferweckung des Herrn. Sie allein begegnete dem Auferstande­nen und verwechselte ihn zuerst mit dem Gärtner. Nun ist das Johannes­evangelium in Ephesos verfasst worden. Die Hervorhebung der Magdalena deutet daraufhin, dass ihr besonderes Verhältnis zu Jesus zum Erzählungsgut der dortigen Christengemeinde gehörte. Das wiederum spricht für die Grabstätte der Maria von Magdala in Ephesos. Die Christengemeinde von Ephesos war von Paulus gegründet worden. Auf seiner 2. Missionsreise weilte er über zwei Jahre in dieser Stadt (54-57 n. Chr.). Maria von Magdala wird wohl danach, etwa im Gefolge des Apostels Johannes, nach Ephesos gekommen sein. Paulus erwähnt die Erscheinungen des Auferweckten an die Frauen, im Gegensatz zu den Evangelisten, nicht. Dies verwundert nicht, da er zu dem weiblichen Geschlecht kein besonderes Verhältnis hatte.

Die morgenländische Tradition hat übrigens die einzelnen Personen mit Namen Maria auseinandergehalten, wie es die heutige Forschung tut.

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten : Maria von Magdala wurde von Jesus geheilt. Als Dank begleitete sie ihn bis zu seinem bitteren Ende. Als einer der ersten offenbarte sich ihr der Auferweckte. Sie verbrach­te ihre letzten Lebenstage in der Christengemeinde von Ephesos, wo sie begraben wurde.

A. Koenig hat uns eine Reihe von Wetterregeln überliefert, die gerne auf die Busstränen der hl. Magdalena Bezug nehmen :

Maria Magdalena weint um ihren Herrn

Drum regnet’s an ihrem Tage gern

- Regnet’s am Magdalentag - Folgt gewiss mehr Regen nach

- Magdalein - Knackt die Nüss allein

- Quand il pleut à la Madeleine - Pourissent noix et châtaignes

- La Madeleine - Pluie amène

La Madeleine - Belles moissons nous ramène - Si la pluie ne dure pas trop longtemps - Elle remplit le grenier de froment

- A la Madeleine - La noix est pleine - A la Saint-Laurent - On fouille dedans - Le jour de sainte Madeleine - La noisette pleine - La figue mûre

   Le raisin coloré - Le blé renfermé

- A la Madeleine - La noix pleine - Le raisin tourné - Le blé enfermé



Kirch +- 1910



 

 

 

Renoveierung vun der Kirch 1933