Déi Rollénger vergiessen hir Verstuerwen net

Photo aus der Brochur - Monuments Commémoratifs dans la Commune de Pétange


Dies ist ein Versuch die weltliche und kirchliche Geschichte von Rollingen chronologisch zusammenzufügen.


Lamadelaine – Rollingen - Rolléng

Der luxemburgische Name Rolléng, deutsch Rollingen, stammt, so Joseph Meyers, aus der Zeit der Völkerwanderung. Nachdem die Siedlung auf dem Titelberg aufgegeben worden war, liessen sich im 5. Jahrhundert germanische Stämme im Korntal nieder. Es entstanden Rollingen, Rodingen, Petingen, Differdingen.

 

Diese Ortschaften besitzen die gemeinsame Endung -ingen, - éng, - ange. Diese deutet einen Besitz an und heisst: Ort des ... Gewöhnlich steht als Vorsilbe ein Personennamen.

 

Im Falle von Rollingen ist es Rodilo. Rodilingen war demnach der Ort, an dem sich die Sippe des Rodilo nieder-gelassen hatte. Aus dem frühen Rodilingen ward das heutige Rollingen.

 

Wie aber kam es zum französischem Namen Lamadelaine? Warum enstand nicht die Form „Rollange” wie bei Rodingen und Petingen? Nun diese letzte Schreibweise hat es tatsächlich in französisch verfassten Urkunden gegeben : 1442 Roldenges, 1612 Roldange. Warum setzte sie sich nicht durch?

 

Die Erklärung liefern einige Dokumente um die Wende des 16. und 17. Jahrhun­derts. In vier Lehnserklärungen der Herren von Nödlingen aus den Jahren 1599, 1612, 1628 und 1665 zählen diese ihre Barer Lehen auf, unter anderen auch im Ort genannt „Rodange La Magdalaine“. Die Identifizierung bereitet keine Schwierigkeit, erklärt doch am 19. Mai 1612 der Herzog von Lothringen und Bar, dass er den Herren von Nödlingen u.a. den Ort Roldange dict la Magdelaine zu Lehen aufgetragen habe. In beiden Fällen handelt es sich zweifelsohne um die gleiche Ortschaft, nämlich um Rollingen. Der Schreiber der Urkunde von 1599 hatte einen Kopierfehler gemacht, und seine Nachfolger übernahmen diesen Fehler.

 

Rodange La Madelaine und Roldange gehörten zur Propstei Longwy im Herzog­tum Bar. Beide Orte mussten Kriegssteuern an ihren Landesherrn zahlen. Da die ortsfremden, französisch spechenden Einnehmer von Longwy, welche in ihren Konten zwischen Rodange und Roldange unterscheiden mussten versteht man nun, dass schon aus rein verwaltungstechnischen Gründen ein anderer Name gefunden werden musste. Warum es Rollingen traf, kann nur vermutet werden.

 

Warum hat die Kapellenpatronin von Rollingen ihren Namen für die französische Form hergegeben? War etwa die Rollinger Kapelle „berühmter” als diejenige von Rodingen? Im Visitationsbericht von 1714 wird erwähnt, dass Rollingen Reliquien der hl. Magdalena besass. Wie lange waren diese schon im Besitz der Kapelle? Waren es etwa diese Reli­quien, welche Büsser und Geplagte anzogen und die Rollinger Kapelle bekannter machten, oder nahm man als Vergleich die andern Lamadelaine-Ortschaften in Lothringen?

Alles Fragen, auf die es keine Antworten mehr gibt.

 

Da es jedoch zu dieser Zeit keine feste Orthographie gab wurden etliche verschiedene Schreibweisen angewendet. Hier einige zeitlichen Schreib- und Nennkostproben:

 

1599     La magdelaine

1612      la Magdelaine

1668     la madelaine

1714      Ste Magdeleine

1714      La Magdalene

1737      La Magdelene

1753      La Madelaine

1772      magdeleine

1770      la Madeleine

1809     la madelaine

1985     Lamadelaine

 

 

Eins steht fest: der französische Ortsname hat sich durchgesetzt und den luxemburgichen fast verdrängt.


Erklärungen:

 

Die in blau verfassten Jahrgänge/Erklärungen dienen dazu das nationale und internationale Geschehen einzubinden damit Du dich besser orientieren kannst.

 

Momper oder Kirchenmomper = Kirchenrendant, ihm untersteht das Rechnungswesen – Heute wäre das der Kassierer der  Kirchefabrik.

 

Sinner oder Kirchensinner = ähnlich wie Momper – Heute wären das die Mitglieder der Kirchefabrik.

 

Kirchenmeisterstube = Komitee der Kirchenfabrik.

 

Konkordat oder Staatskirchenvertrag = Vertrag zwischen einem Staat einer Glaubensgemeinschaft.

 

Zehntherrschaft - Die Zehntherrschaft war eine Form der Feudalrente und stellte für die Bauern in Mittelalter und Frühneuzeit eine hohe Belastung dar. Die Zehntherrschaft wurde ursprünglich nur von Klöstern (Klosterzehnt), kirchlichen Stiftungen oder Domkapiteln ausgeübt; der Zehnt stellte dabei eine Abgabe für den (Dorf)-Pfarrer und die örtlichen Armen dar, wurde zentral vom Bischof erhoben, von den Bauern als Naturalie abgeliefert und in Zehntscheunen gelagert. So dauerte es nicht lange, bis auch der Bischof und andere kirchliche Bereiche sich bedienten. Bereits im Laufe des Frühmittelalters versuchten auch weltliche Grundherren, vor allem Adlige, neben den anderen Abgaben, wie Steuern auch den Zehnt einzuziehen.

 

Gebräuchlich waren zwei Arten des Zehnt: Unter dem Großen Zehnt ist die prozentuale Abgabe vom Rohertrag an Getreide und Wein an den Grundherrn zu verstehen, der Kleine Zehnt erweitert die Abgabepflicht auf andere Produkte, wie Kartoffeln oder Klee. Während die Pflicht, den Großen Zehnt zu leisten, seitens der Bauernschaft weitgehend anerkannt und akzeptiert war, kam es hinsichtlich des Kleinen Zehnt von Anfang an zu Widerständen.

 

Der Zehnt belastete die Bauern in doppelter Hinsicht. Einerseits war die Abgabe zwischen zehn und dreißig Prozent der Ernte – die nicht die einzige Abgabe darstellte, die sie an ihre Grund- oder Zehntherren zu leisten hatten – eine oft existenzielle Belastung, andererseits waren die Bauern noch gezwungen, ihr zehntpflichtiges Land in hergebrachter Weise zu bewirtschaften. Landwirtschaftliche Reformen des 18. Jahrhunderts, wie Veränderungen in der Fruchtfolge (weg von der Zweifelder-, hin zur Dreifelderwirtschaft) oder der Kartoffelanbau, stießen meist auf erbitterten Widerstand der Zehntherren.

Deshalb versuchten die Bauern zunehmend, die landwirtschaftlichen Flächen für eine bestimmte Anzahl von Jahren gegen eine feste Geldsumme zu pachten, um Behinderungen zu vermeiden. Doch dies erwies sich bei den starken Schwankungen der Getreidepreise oft als katastrophal. Erst mit der Ablösungsgesetzgebung, durch die bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die meisten feudalen Lasten abgelöst wurden, besserte sich die Situation der bis dahin abhängigen Bauern.

 

Ferrariskarte Als Ferraris-Karte (Cartes de Ferraris) wird ein topografisches Kartenwerk bezeichnet, das auf Initiative des österreichischen Generalleutnants Joseph Johann von Ferraris in den Jahren 1771 bis 1777 von den Österreichischen Niederlanden erstellt wurde. Auftraggeber waren Maria Theresia und Kaiser Franz II.

Es handelt sich um 275 handkolorierte Blätter im Maßstab 1:11.520 in einer Größe von etwa 85 cm × 135 cm. Die Karten bilden eine Fortsetzung der Cassinikartenreihe (Carte de Cassini) in nordöstlicher Richtung. Ergänzt wurden sie durch 12 Bände mit militärischen und wirtschaftlichen Kommentaren. In den Jahren 1777 und 1778 gab von Ferraris eine Fassung für den Handel heraus. Sie umfasste 25 Blätter im Maßstab 1:86.400.

 

Visitationsbericht: Visitation (lat. visitare „besuchen“) heisst in vielen Gerichts-, Kirchen-und Ordensverfassungen der Besuch eines Oberen mit Aufsichtsbefugnis zum Zweck der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle. In der römisch-katholischen Kirche gibt es zwei Arten von Visitatoren, nämlich ordentliche bzw. permanente und ausserordentliche Visitatoren, katholische Pfarrgemeinden werden vom Ortsbischof oder seinem Weihbischof visitiert. Die meisten Ordensgemeinschaften haben Regional- und Generalobere mit Visitationsvollmacht.

 

Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mair, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, Meyr, Majer, aus lateinisch maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes („Meierei“), ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.

 

Eine Follmühle (lux. Follmillen ; franz. moulin à foulon) „walkte durch eine besondere Vorrichtung die neu gewebten Tuche oder das neu gegerbte Leder weich. Walken bedeutet schlagen, kneten, stossen. Beim Walken wird der Walkstoff dichter, schmaler, kürzer. Häute werden durch Walken mit Fett in Drehfässern oder durch Bearbeiten mit Holz­hämmern (foulon) weich und geschmeidig gemacht”.

 

 

Die Ölmühle (lux. Uelegsmillen ; franz. moulin à huile) bestand „aus einem horizontal liegenden Bodenstein, der im Zentrum eine senkrechte Achse aufweist. An dieser Achse ist eine waagerechte Achse eingelassen, die an beiden Enden je einen senkrechten Laufstein führt, welche beide auf dem Bodenstein im Kreise rollen und das zu verarbeitende Material, Leinsamen, Rapssamen, Bucheckern oder Nüsse, zerquetschen. Die zerquetschte Masse wurde zum Zwecke der Ölgewinnung ausgepresst. Die gepressten Ölkuchen verwendete man als Viehfutter”.


Von Gulden, Talern, Marken und Franken

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