René KLEIN
Die „Rollinger Mühle” - Brochür vun der 50 Joer Feier vun den Pompjeen
,.Gleich dort, wo kräftiges Erz sich rot in den blauen Himmel sticht, wo sich Rollingen an die Muttergottesknippchen lehnt, wo ferne nur die rauchenden Schloten der Rodanger Schmelz ragen, zieht sich ein breiter Wiesengrund zwischen Titelberg und Prinzenberg ... ln dieser herrlichen Gegend bettet sich eine uralte Mühle in das prächtige Grün. Ein klares Wasser plätschert zwischen starrköpfigen Weiden und hochragenden Pappeln hindurch und verliert sich gurgelnd in dem starren verdorrten Schilf des Müllerteiches . . .”
Diese romantischen Worte stammen aus einem Artikel von E. Kley in der „Letzeburger Revue" 1953/7. Inzwischen haben sich die Häuser bis an die alte Mühle herangeschlichen. Das Anlegen von Fischweihern hat den Ort zu einem der beliebtesten Ziele für Sportfischer und Spaziergänger gemacht. Die alte Mühle aber steht leer. Sie soll zu einem Museum umgebaut werden. An der Schwelle ihrer neuen Bestimmungszeit muss man sich fragen, wie alt die Mühle nun eigentlich ist, und wer die Leute waren, welche sie erbaut und in ihr gelebt haben.
Die Landwirtschaft ist ohne Mühlen nicht auszudenken. Mit ihnen können grosse Mengen Getreide zu Mehl gemahlen werden. In der Zeit vor der franz. Revolution besass der Grundherr das Privileg, eine Mühle erbauen zu dürfen. Er übergab sie dann einem Pächter, welcher für eine vereinbarte jährliche Abgabe den Mühlenbetrieb versah. Damit die Kundschaft nicht ausblieb, waren die Untertanen gezwungen, in der Mühle ihres Grundherrn ihr Getreide mahlen zu lassen. Dafür entrichteten sie eine bestimmte Abgabe. Ausserdem waren sie verpflichtet, das Baumaterial (Steine, Kalk, Holz, Mühlsteine) für einen Neu- oder Umbau herbeizufahren, sowie beim Unterhalt des Deiches und des Kanals mitzuhelfen. Das Dorfgericht inspizierte jedes Jahr den Zustand der Mühle und kontrollierte das Moltermass des Müllers. Es war dies ein hölzernes Gefäss zum Messen des Müllerlohns. Für eine bestimmte Menge gemahlenes Getreide musste der Kunde soundsoviele Moltermasse Mehl zurücklassen. Die Gerichtsleute erhielten für ihre Mühlenbesichtigung vom Müller ein Essen spendiert.
Die Athemer Mühle
Um eine Mühle anzutreiben, nutzte man früher die Kraft des Wassers. Die Korn (lux. Koor, frz. Chiers), als grösster Wasserlauf der Gegend, bot sich natürlicherweise als Bauplatz einer Mühle an. Graf de Ferraris gibt im Jahre 1777 folgende Beschreibung der Korn :
La Riviere de Chaire qui... coule au sud du Village d’Atus, et va sur les Terres de France, est large de 3 à 4 Toises, et profonde de 5 à 6 pieds dont deux d’Eau. Elle coule sur un lit bourbeux dont les bords sont escarpés, et deborde par les fortes crues d’Eau en hyver, on la passe en voiture sur un pont au sud dudit Atus, ainsi qu’è gué dans l’Endroit où elle traverse les Limites de France.
Erwähnen wir, dass der Fuss (le pied) 29,5 cm mass. Der Klafter (la toise) hatte eine Länge von 6 Fuss, demnach 1,77 m in unseren Massen.
An der Korn, jedoch auf Athemer Bann, war die gemeinsame Bannmühle für die Dörfer Athus, Rodingen und Rollingen errichtet worden. Dies bedingte einen gemeinsamen Grundherrn für die drei Ortschaften. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts traten bereits die Ritter von Rodingen und von Aubange als Grundbesitzer in den oben genannten Dörfern auf. Sie waren Vasallen der Herrschaft Longwy. Daraus kann man schlussfolgern, dass die Athemer Mühle bereits vom Lehnsherrn der Rodinger und Aubanger Ritter erbaut worden war, und zwar vor 1250. Zu dieser Zeit aber war der Herzog von Lothringen Herr von Longwy und damit ebenfalls Besitzer von Athus, Rodingen und Rollingen. Im Jahre 1292 verkaufte Herzog Friedrich III. von Lothringen dem Grafen Heinrich III. von Bar die Herrschaft Longwy. Dadurch war Rollingen ein Teil der Grafschaft, seit 1354 des Herzogtums Bar geworden. Die Ortschaft blieb mit einigen Unterbrechungen barisch bis zum Jahre 1769. Dann wurde sie an Luxemburg abgetreten.
Die Athemer Mühle war also sehr früh errichtet worden, auch wenn sie erst 1442 zum ersten Male in einer Urkunde erwähnt wird. 1839 kam sie bei der Grenzregulierung zwischen Luxemburg und Belgien an das Grossherzogtum, Gemeinde Petingen, Bann Rollingen. In den 1960er Jahren musste sie der Vergrösserung der Rodinger Hütte weichen.
Und so fuhren denn die Rollinger jahrhundertelang die ënnescht Gaass (rue de la Providence) hinunter auf den Lonkecher Wee (rue des Prés) und von dort über den aale Wee (rue du Moulin) zur Athemer Mühle um ihr Korn mahlen zu lassen.
Der Rollinger Bach
In einem breiten Tal genannt de Gronn, flankiert vom Titelberg, dem Niederkorner Höhenrücken und dem Prinzenberg, entspringt der Rollinger Bach. Die Leute haben ihn Eechelsbaach getauft, da er früher einen Eichenwald durchquerte, ehe er in die Korn plätscherte. An diesen Eichenwald erinnern nur mehr die Flurnamen op Eechels, hanner Eechels, obschon ein Rollinger Dokument von 1668 ausdrücklich vom bois nomme aixholse spricht. Dieser Wald gehörte den Rollinger Herren, wie eine Erklärung von 1599 festhält: Item y a ung petit bois nomme le chesne contenant environ dix arpentz. Die 10 Morgen würden heute etwa 3 ha ausmachen. Schlussendlich wird der Rollinger Bach auch noch Millebaach genannt, weil die Grundherren an seinem Laufe eine Mühle errichten liessen.
An demselben Bach soll sich einst eine schreckliche Geschichte abgespielt haben, wie eine alte Sage erzählt:
„Ein Schreiner aus Rodingen hatte den Tag über in Petingen gearbeitet und wollte abends nach Hause zurückkehren. Eben schickte er sich an, in den Wiesen zwischen Rollingen und Petingen den Grundmühlenbach zu überschreiten, als hinter ihm ein weisser Reiter in rasendem Galopp dahergesprengt kam. Den Schreiner befiel grosse Angst, noch grösser aber wurde sein Schrecken, als der Reiter ihn eingeholt hatte und nun sein Tier im Schatten neben ihm gehen liess. So ging es eine gute Weile und immer blieb der geheimnisvolle Reiter an der Seite des Fussgängers. Endlich fasste sich dieser ein Herz und murmelte halblaut vor sich hin : „Was zum Henker will doch der mit dir, dass er stets an deiner Seite reitet?" Kaum hatte er das gesagt, als der Reiter plötzlich sein Tier (Ross kann man nicht sagen, weil das Ungetüm keinem Pferde ähnlich sah) eine halbe Schwenkung machen liess und, dem Schreiner den Weg versperrend, rief: „Sieh dieses Tier! Hast du schon ein solches gesehen? Wenn ich wollte, im Nu hätte es dich verschlungen.” Sprach’s und sprengte von dannen. Am ändern Tag war der Mann katzgrau ; ein solch abscheuliches und fürchterlich hässliches Tier, sagte er, habe noch kein menschliches Auge gesehen; es lasse sich gar nicht beschreiben.".
Die Rollinger Mühle im Besitz der Familie von Outscheid
Die Mühle am Rollinger Bach wurde nach ihrer Lage Grundmühle genannt. Allerdings finden wir diesen Namen erst in Akten des 18. Jahrhunderts überliefert. In früheren Schriftstücken heisst sie einfach die Rollinger Mühle. Wann sie erbaut wurde, ist schwer zu sagen. Erwähnt wird sie zum ersten Mal in einer Urkunde vom 24. Februar 1442. An diesem Tage erklärte Friedrich von Outscheid vom Herzog von Bar u. a. folgende Güter zu Lehen zu tragen, welche zur Propstei Longwy gehörten :
En la ville de Roldengesung waingnaige avec ung estang le moulin du dit lieu et le part et portion que jaix et dois avoir en disme dicelle ville et es appartenances des choses dessus dictes.
Das gleiche Dokument nennt auch zum ersten Mal die Athemer Mühle. Dass es sich hierbei wirklich um Rollingen und nicht um Rodingen handelt, geht aus einer Urkunde vom 19. Mai 1612 hervor, in der die Ortschaft Roldange dict la Magdelaine betitelt wird.
Wappen der Familie von Outscheid
In Silber ein grünes Ankerkreuz
Friedrich von Outscheid besass demnach in Rollingen einen Hof, einen Weiher, eine Mühle und Teile des Kirchenzehnten. Er stammte aus der Familie der Ritter von Outscheid s.ö. von Neuerburg (bei Bitburg). Er war der Sohn Ludwigs, Herrn von Kewenig und Nödelingen, welcher vor dem 24. Juni 1437 gestorben war. Bei der Teilung mit seinem Bruder Nikolaus hatte Friedrich u. a. Nödelingen, Rollingen und Athus erhalten. Schloss Nödelingen lag bei Gerlingen (Guerlange/Prov. Lux.). Es war durch Heirat der Katharina von Nödelingen mit Ludwig von Outscheid vor 1326 an die Outscheider Ritterfamilie gelangt. Friedrich war mit Isabella von Studernheim verheiratet. Aus dieser Ehe stammte seine Erbtochter Katharina (erwähnt 1464-88), welche zweimal verheiratet gewesen war: das erste Mal mit Damian von Gondersdorf (gestorben vor 1470) und das zweite Mal mit Gerhard von Kaldenborn (gestorben zwischen 1512 und 1517).
Am 8. Februar 1464 erklärte Gérard von Haraucourt, Seneschall des Herzogtums Bar, dass Friedrich von Outscheid seiner Tochter Katharina und deren Ehemann Damian von Gondersdorf die Barer Lehen abgetreten hätte, und dass Damian diese im Namen seiner Frau empfangen hätte.
Die Ritter von Gondersdorf Eigentümer der Grundmühle
Ein Nachkomme dieses Damian war Johann Franz von Gondersdorf, Herr von Nödelingen und Linster im Herzogtum Luxemburg. Am 12. März 1599 erklärte er vom Herzog von Bar wegen der Propstei Longwy in Rollingen u. a. zu Lehen zu tragen :
... Item le moulin est mien seul que Jay laisse pour certaines annees a feu Jean le musnier dict le mompert de Rodange en me rendant par chacune dicelles deux maldres et demy de bled deux florins en argent de chacun seize patars deux chappons et ung gasteau vallant huict gros ou becht gasteau monte et avalle.
Item a moy appartient le vivier dudict Moulin avec trois aultres petitz viviers et un abreuvoir...
Item mest dheu par le mayeur de Rodange claude Mompert deux chappons chacun an sur ung vivier audict lieu ....
Die Übersetzung des altfranz. Textes lautet folgendermassen : Desgleichen gehört mir die Mühle allein. Ich habe sie für einige Jahre an den nun verstorbenen Jean le musnier genannt Mompert von Rodingen verpachtet. Dieser gibt mir jährlich 2 1/2 Malter Korn, 2 Gulden zu je 16 Pataren, 2 Kapaune ( = kastrierte Hähne) und einen Kuchen im Werte von 8 Gros auch Bestkuchen genannt. Desgleichen gehört mir der Fischweiher der Mühle mit drei andern kleinen Fischweihern und einer Viehtränke. Desgleichen gibt mir der Meier Claude Mompert von Rodingen jedes Jahr 2 Kapaune als Pacht für einen Fischweiher.
Wappen der Familie von Gondersdorf
In Rot zwei silberne Balken, der erste mit drei, der zweite mit zwei schwarzen Scheiben belegt
An der Urkunde aus Pergament ist auf Papier eine Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben angehängt. Diese Verifikation hatte der Barer durch seine Beamten bei Claude Mompert, Meier von Rodingen, und Bertrand, Zentner von Rollingen, einholen lassen. Wir erfahren dabei, dass der verstorbene Vater des Claude Mompert (eben der in der Urkunde genannte Johann Mompert) vom Herrn von Nödelingen verschiedene Renten, die Mühle, den Fischweiher und die Viehtränke in Rollingen gepachtet hatte.
Johann Franz von Gondersdorf war mit Anna Katharina von Orley, Mitherrin von Linster, verheiratet. Er starb vor dem 12. Dezember 1601. Seine Tochter heiratete den Hans Dietrich von Lontzen genannt Roben.
Die Familie von Lontzen genannt Roben Eigentümerin der Rollinger Mühle
Am 19. Juni 1612 erklärte Hans Dietrich von Lontzen im Namen seiner Ehefrau Juliane Elisabeth von Gondersdorf vom Herzogtum Bar in Rollingen u. a. folgende Lehen zu haben :
... Item le Moulin est mien seul que Jay laisse pour certainnes Annees en me Rendant presentement chacunes dicelles troys maldres de bledz deux florins en argent deux chappons et ung gasteau montent et availent
Item il my appartient le vivier dudict Moulin avecq troys aultres petits viviers et un abreuvoir ...
Item deux chappons de Rente sur le vivier que tiennent de present les hertiers wilech yanne du dict Rodange...
Wir stellen fest, dass der Wortlaut fast der gleiche ist wie 1599, nur dass der Pächter der Mühle nicht mit Namen genannt wird. Der Pachtzins war von 2 1/2 auf 3 Malter erhöht worden.
An die Pergamenturkunde sind zwei Papiere angehängt worden. Das eine enthält eine Verifikation der Angaben durch die Barer Behörden vom 27. Januar 1615 bei Jean le pelletier lieutenant en la Justice de Rodange La magdelaine, 70 Jahre alt, Jean aanshaar (Ansard) lieutenant de la Justice de Rodange, 80 Jahre alt, und arnoult gantrel mayeur de sonne (Saulnes), 80 Jahre alt. Sie erklärten, wenn der Zehnte und das Landrecht zusammen aufgehoben würden, bekäme der Herr von Nödelingen die 6. Garbe. Das andere enthält eine Abschrift einer Lehnserklärung, in der Roldange dict la Magdelaine als Barer Lehen des Herrn von Nödelingen erwähnt wird. Demnach wird klar, wie die oben genannte Justice de Rodange La magdelaine zu verstehen ist: man muss nämlich Justice de Roldange dict La magdelaine lesen!
In einem Rentenregister des Hans Dietrich von Lontzen und seiner Frau Juliane Elisabeth von Gondersdorf lesen wir in den Einnahmen des Jahres 1614 über die Grundmühle:
Die Müllen so mir allein zu stehet gibt jedes Jahr nach (Neudelingen)
laudt der verpachtungh VI malder Korn
Ahn gelt zu folgs ermelter verpachtungh XII francken
Ahn Capaune VI stuck.
Wappen der Familie von Lontzen gen. Roben
In Gold ein rotes, am Rande mit Zäckchen versehenes Kreuz ; im oberen rechten, silbernen Viertel ein schwarzer sechszackiger Stern
Am 7. Juli 1628 gab Hans Dietrich wiederum eine Lehnserklärung ab. Herzog Heinrich II. von Lothringen und Bar war nämlich 1624 gestorben. Ihm folgte nach einigen Wirren sein Neffe und Schwiegersohn Karl IV. auf dem Thron. Beim Wechsel des Oberlehnsherrn musste eine neue Lehnserklärung abgegeben werden. Der Wortlaut von 1628 ist fast derselbe wie 1599:
... Item le Moulin est mien seul que Jay laissé pour quelques quantitéz de metel a Claude Mompert de Rodange et men rend par chacune dicelle deux Malder et demy de bled deux florins en argent de chacun seize patars deux chappons et ung gasteau vallant huict gros ou becht gasteau monte et avalle.
Item a moy appartient le vivier dudit Moulin avec trois aultres viviers et ung abbreuvoir ...
Item mest dheue par le Mayeur de Rodange Claude Mompert deux chappons chacun an sur un vivier sis audit lieu ...
Pächter der Grundmühle war also im Jahre 1628 der Rodinger Meier Claude Mompert.
Rollingen und der Dreissigjährige Krieg
In den nun folgenden Jahren wurde Rollingen in den Strudel des Dreissigjährigen Krieges hineingezogen. 1618 war im Deutschen Reich der Konflikt zwischen Protestanten und Katholiken offen ausgebrochen. Der König von Frankreich unterstützte dabei die protestantische Seite, um das Haus Habsburg auf dem deutschen Kaiser- und spanischen Königsthron zu schwächen. Unsere Gegenden blieben einstweilen vom Kriegsgeschehen verschont.
In der Nacht vom 24. auf den 25. März 1635 überrumpelte der Gouverneur von Luxemburg die Stadt Trier, setzte die franz. Garnison schachmatt und nahm den Erzbischof gefangen. Letzterer hatte angeblich zum Schutz gegen die siegreich vordringenden Schweden franz. Truppen nach Trier und Ehrenbreitstein herbeigerufen. Daraufhin hatte der König von Spanien seinem Gouverneur von Luxemburg den Befehl erteilt, Trier wieder für den Kaiser und die katholische Partei zu gewinnen. Der gefangene Erzbischof wurde von Luxemburg nach Brüssel gebracht und von dort aus dem Kaiser übergeben. Erst 1645 sollte er wieder auf freien Fuss gesetzt werden.
Diese Episode veranlasste Frankreich am 12. Juni 1635 Spanien offen den Krieg zu erklären. Doch waren franz. Truppen bereits vorher auf deutsches Reichsgebiet eingedrungen. Am 21. September 1633 hatten sie Nancy erobert und Karl IV., Herzog von Lothringen und Bar, den Rollinger Landesherrn, vertrieben. Nach der Kriegserklärung drangen die Franzosen rasch nach Norden vor.
Wohl um sich gegen die franz. Truppen zu schützen, rief der Gouverneur von Luxemburg den Kaiser um Hilfe. Dieser schickte ihm Ende 1635 eine Armee von 8000 Polacken und Kroaten, welche in Frankreich einfallen sollten. Doch zurückgeworfen verwüsteten sie Feindes- und Freundesland. Ohne Sold nahmen sie sich bei der Bevölkerung, was sie fanden, und hausten wie die Wilden. Zu Beginn des Jahres 1636 trat zu dem noch die Pest auf. Sie dauerte bis zum Ende des Jahres und raffte 2/3 der Bevölkerung hinweg. Ganze Dörfer starben aus, andere waren jahrelang unbewohnt. Denn nach den Polacken und Kroaten streiften die Franzosen herum. Am 12. Juli 1646 kapitulierte die Festung Longwy als letztes Bollwerk des Lothringers. Somit kam Rollingen an Frankreich.
Im Jahre 1659 wurde zwischen Frankreich und Spanien der Pyrenäische Frieden geschlossen. Das Herzogtum Luxemburg verlor Diedenhofen, Montmédy, Marville, Yvoix und Damvillers. Herzog Karl IV. wurde wieder in Lothringen und Bar eingesetzt. Die Propstei Longwy mit Rollingen kam an seinen alten Herrscher zurück.
Wie aber sah es damals in Rollingen aus?
Es ist uns ein Brief erhalten, welcher Christoph von Reiffenberg am 20. November 1663 von Schloss Nödelingen aus an die Verwaltung des Herzogs von Lothringen und Bar richtete. Darin schreibt er, dass er in Rollingen eine Mühle besässe, welche 1635 durch Armeen der Polacken zerstört worden wäre. Weil das Dorf lange unbewohnt geblieben sei, hätte die Äbtissin von Differdingen vor etwa 20 Jahren den Mühlstein wegschleppen lassen ohne irgendeinen um Erlaubnis zu fragen
(... que au village de la Magdelaine jay ung moulin è moy apartinnant laquelle en lan 1635 at este Ruinez par les Armesz des Polaquez qul estoient pour alorsz sur les frontires de la lorraine et de la Bourgogne et comme le dict village at esté loingtemps desert Madame de tifferdange at faict en lever la millieure Pierre du dict moulin passe environs vingts ans ne sachant par quelle consentement. . .).
Christoph von Reiffenberg schlägt dann vor, dem Meier von Rollingen anzuordnen, dieser solle solange den Zehnten des Klosters zurückhalten, bis die Schwestern einen neuen Mühlstein herbeigeschafft hätten.
Die Differdinger Abtei erhob nämlich den Kirchenzehnten von der Grundgewann allein. Im Jahre 1753 war diese Steuer an Mathias Schmit für 17 Malter Korn, 2 Ecus und ein Pfund Wachs im Werte von 44 Ecus und 28 Sols verpachtet. Am 12. Dezember 1397 hatten Johann von Bolchen, Herr zu Zolver, und seine Ehefrau Irmgard von Gymnich den Differdinger Schwestern den Rollinger Grundzehnten geschenkt mit der Verpflichtung eine Jahrmesse für die beiden lesen zu lassen.
Die Nonnen hatten jedenfalls die Gelegenheit genutzt und den wertvollen Mühlstein der zerstörten Grundmühle abtransportieren lassen. Er diente dazu, eine der verwüsteten Klostermühlen wiederum gangbar zu machen. Zeit genug hatten die Schwestern gehabt. 1647 waren laut Barer Verzeichnis u. a. die Dörfer Rodingen, Athus, Saulnes, LonglaviIle, Hussigny, Godbrange noch immer unbewohnt. Die Einwohner hatten sich in die Wälder zurückgezogen, um den umherstreunenden Soldaten zu entgehen. Nach der Einnahme Longwys durch die Franzosen im Jahre 1646 begannen sich die Dörfer langsam zu bevölkern.
Die Grundmühle im Besitz der Familie von Reiffenberg
Im Jahre 1661 teilten die Erben des Hans Dietrich von Lontzen (+1642) dessen Güter: seine Tochter Salome und ihr Mann Christoph von Reiffenberg erhielten Nödelingen mit dem dazu gehörigen Rollingen. Die andere Tochter Elisabeth und ihr Ehemann Hugo von Nachten bekamen Hondelingen.
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Am 30. Juni 1665 gab Christoph von Reiffenberg eine Lehnserklärung an den Herzog von Lothringen und Bar ab. Er besass in Rollingen als Barer Lehen der Propstei Longwy u. a.
... A moy seul appartient le moulin dudit Lieu ruinez entierement et sans pierres avec le vivier dudit moulin et trois autres petits viviers et un abreuvoir...
Item mest dheut par les hoirs Claude Mompert deux chappons par chacun an sur un vivier dit le grand vivier du moulin sis audit lieu ...
Aus dieser Urkunde geht klar hervor, dass 1665 die Rollinger Mühle noch in Trümmern lag und der Mühlstein fehlte. Die Klage bei der Barer Behörde hatte keinen Erfolg gehabt.
Wappen der Familie von Reiffenberg
In Silber drei rote Schrägbalken
Am 25. Februar 1668 liessen die Rollinger eine schriftliche Aufzählung der Ländereien und Renten anfertigen, welche ihrer Kapelle gehörten. Nach all den Wirren war dies eine absolute Notwendigkeit geworden. Das Manuskript liegt im Pfarrarchiv. Es ist eine wertvolle Quelle für die Familien- und Flurnamen. Das Dokument ist unterschrieben von Clement Colignon, damaliger Pfarrer von Aubange, und Notar Jean Aubert. Die Rollinger Zeugen waren Peter Neu, Bernard Thill, Georges Warcollier, Linaire Carrier, François und Jean Pelletier, Friedrich Schmitt sowie Dominique Berchem. Da sie nicht schreiben konnten, malten sie ein Kreuz hin.
Durch den Pyrenäischen Frieden war die Ausdehnungspolitik Ludwigs XIV. nicht gebremst worden. Im Gegenteil! 1670 brach der Krieg zwischen dem König von Frankreich und dem Herzog von Lothringen und Bar erneut aus. Franz. Truppen eroberten das Land; am 14. Oktober 1670 ergab sich die Festung Longwy. Im Frieden von Nimwegen 1679 erhielt Frankreich die Herzogtümer Lothringen und Bar zugesprochen. Herzog Karl V., der Neffe und Nachfolger des 1675 gestorbenen Karl IV., musste tatenlos zusehen. Rollingen war wieder französisch geworden.
Philipp Ernst und sein Bruder Christoph, die Söhne Christophs von Reiffenberg und der Salome von Lontzen, zogen die Konsequenzen daraus. Am 7. November 1681 erklärten sie u. a. Rollingen als Lehen des franz. Königs zu nehmen.
Am 1. Dezember 1684 verkaufte Christoph seinem Bruder Philipp Ernst seinen Anteil an Athus und Rollingen für 1100 Patagonen. Philipp Ernst von Reiffenberg hatte Eleonore von Saint-Baussant, Erbin der Herrschaft Aix-sur-Cloie (Esch-auf-der-Hurt), geheiratet.
Der neue Herr von Rollingen überliess am 1. April 1690 dem Nicolas Aspelt, Pächter der Niederkerschener Mühle, und dessen Ehefrau Jeanne Rodange
le moullin, manoirs, Chaussée, aisance Et dependances scituez aubas de lamadelaine Lieudit au Gronde qui est desert er demoly pour en Jouir par ledit preneur et ayans causes ainsy et comme les autheurs dudit sieur Bailleur en ont Jouy avant les Guerres.
Der neue Pächter war verpflichtet auf seine Kosten die Mühle wieder aufzubauen. Philipp Ernst von Reiffenberg sollte nur einen Eichenstamm stellen, damit ein neues Mühlgerinne hergestellt würde. Das Mühlgerinne diente dazu, das Wasser auf das Mühlenrad zu leiten.
Nicolas Aspelt musste ebenfalls den Weiher wieder ausheben, damit der Reiffenberger darin Fische züchten konnte. Im Pachtvertrag wurde die Nutzniessung des Weihers ausdrücklich dem Herrn von Rollingen Vorbehalten.
Der Wiederaufbau der Mühle sollte bis zum nächsten Martinstag (11. November) fertig sein. Am Martinstag des Jahres 1691 war der erste Pacht fällig : 15 Quarten Mischlerfrucht zu liefern nach Esch-auf-der-Hurt, Nödelingen oder einem ändern Ort gleicher Entfernung. Der Pächter haftete mit seinem Vermögen für die Einhaltung des Vertrages; der Reiffenberger trat ihm dagegen alle Rechte an der Mühle ab.
Dieses Dokument zeigt uns, dass im Jahre 1690 die Grundmühle verfallen war. Sie soll durch die Kriege zerstört worden sein. Da sie 1635 verwüstet wurde, 1665 noch immer in Trümmern lag, deutet diese Urkunde daraufhin, dass sie erst 1690 wieder aufgebaut wurde.
Am 4. Juni 1684 kapitulierte die Festung Luxemburg vor den franz. Invasionstruppen. Das Herzogtum Luxemburg war nun ganz in der Hand Ludwigs XIV. Doch 1689 bildete sich eine Allianz deutscher Fürsten mit dem Schwedenkönig gegen Frankreich. Im Friedensvertrag von Rijswijk 1697 mussten die Franzosen zum ersten Mal Gebietsverluste hinnehmen. Luxemburg kam an Spanien zurück. Lothringen und Bar wurden dem Herzog Leopold, Sohn des Herzogs Karl V., wiedergegeben. Die Propstei Longwy, und damit Rollingen, verblieb jedoch den Franzosen. Dafür sollte Leopold mit Gebieten gleichen Wertes aus den franz. Territorien der drei Bistümer Metz, Toul und Verdun entschädigt werden.
Im Jahre 1700 starb der spanische König Karl II. ohne Kinder zu hinterlassen. Ludwig XIV. beanspruchte die Krone für seinen Enkel Philipp, ein nächster Verwandter Karls II. Im nun folgenden Spanischen Erbfolgekrieg hatte die Umgebung von Longwy als franz. Territorium viel zu leiden. Herzog Leopold von Lothringen wahrte jedoch die Neutralität. Der Krieg wurde 1713 zu Gunsten Ludwigs XIV. beendet: sein Enkel Philipp wurde als spanischer König anerkannt.
Am 21. Januar 1718 einigten sich Herzog Leopold von Lothringen und Ludwig XV., der Nachfolger und Urenkel Ludwigs XIV., über die Bestimmungen des Friedens von Rijswijk. Die Festung Longwy mit den umliegenden Dörfern Mexy, Herserange, Longlaville, Mont-Saint-Martin, Glaba, Autrux, Piedmont, Romain, Lexy und Rehon kamen endgültig an Frankreich. Der Franzosenkönig gab dem Lothringer als Ausgleich Rambervillers mit 13 umliegenden Orten.
Rollingen hatte wiederum den Landesherrn gewechselt : es war lothringisch geworden. Administrativ wurde die Ortschaft zur neugeschaffenen Propstei Villers-Ia-Montagne geschlagen.
Rollingen wird luxemburgisch
Herzog Franz III., der Sohn Leopolds, heiratete 1736 Maria-Theresia von Österreich. Beide bestiegen 1745 den deutschen Kaiserthron. Durch die Verträge von Wien (1735) und Meudon (1736) trat Franz III. die Herzogtümer Lothringen und Bar an Stanislaus Leszinski, abgesetzter König von Polen und Schwiegervater Ludwigs XV., ab. Als Stanislaus am 23. Februar 1766 starb, fielen seine Länder an Frankreich.
Doch am 1. Mai 1769 wurde in Versailles eine Grenzregulierung zwischen Frankreich und Österreich unterschrieben. Rollingen, Rodingen, Athus, Aubange u. a. Orte kamen an das Herzogtum Luxemburg.
Am 10. August 1770 gaben die Einwohner von Rollingen ihre Erklärungen über ihre Einkünfte bei der neuen Behörde in Luxemburg ab. Kaiserin Maria-Theresia hatte von all ihren Untertanen, Adelige und Geistliche mit eingeschlossen, genaue Unterlagen über deren finanzielle Lage gefordert, um eine bessere Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Die Angaben der andern luxemburgischen Ortschaften stammen aus dem Jahr 1766. Da die Rollinger aber erst 1769 luxemburgisch wurden, konnten sie ihre Erklärungen nicht früher abgeben.
Leider sind fast die Hälfte der Rollinger Deklarationen verloren gegangen. Glücklicherweise sind die Angaben über die Grundmühle noch vorhanden.
Besitzer der Mühle war Peter Philipp Joseph, Graf von Reiffenberg, Hoch-, Mittel- und Grundgerichtsherr von Rollingen, Aix-sur-Cloie, Battincourt, Athus, Anderny u. a. Orten, wohnhaft auf Schloss Anderny. Er war der Sohn des Johann Heinrich Joseph und Enkel des Philipp Ernst von Reiffenberg, welcher 1684 den Anteil seines Bruders in Athus und Rollingen gekauft hatte. Die Hochgerichtsbarkeit stand dem Landesherrn zu. Im Jahre 1719 hatte Herzog Leopold dem Reiffenberger das Hochgericht über dessen Lehen abgetreten - In Wirklichkeit war der Graf von Reiffenberg nur Herr über eine Hälfte von Rollingen. Der andere Teil der Ortschaft unterstand dem Herrn von Ballonfaux.
Peter Philipp Joseph von Reiffenberg hatte die Mühle verpachtet. So führt er in seiner Tabelle den Vermerk: Quinze quartes de meteil de Cens annuel sur le moulin du grondt.
Pächter war ein gewisser Peter Franck aus der Athemer Mühle. Er besass
eine kleine wohnung samb darbey eine öhl muhlen, ein foll muhlen so verfallen und nicht mehr gangbarr nächst gemelten Rollingen in gedachter Probstey.
Gemeint ist die Propstei Luxemburg. Er zahlte als
erbrenth jährlich dem Herrn von Reiffenberg fünfzehn quarten Korn alt Barisch maasz.
Der Unterhalt kostete jährlich 12 Reichstaler. Zu der Mühle gehörte ein Garten von einem halben Morgen und 16 Ruten (19 Ar), Wiesen in der Grösse eines halben Morgens (17,82 Ar) und ein Weiher von einem Morgen (35,64 Ar). Letzterer war allerdings zur Hälfte verschlammt. Der Müller zog keinen ändern Profit aus ihm als das Wasser zum Drehen des Mühlenrades.
Rollingen wird ein Teil der franz. Republik
Im Sommer 1794 überfluteten die franz. Revolutionstruppen das Herzogtum Luxemburg. Die Rollinger Kapelle wurde gewaltsam aufgebrochen und ihr Mobiliar zerschlagen. Am 7. Juni 1795 kapitulierte die Festung Luxemburg. Am darauffolgenden 1. Oktober wurde die Einverleibung unseres Landes in die Französische Republik proklammiert. Das alte Herzogtum erhielt den Namen Département des Forêts.
Was mit der Grundmühle während der franz. Zeit geschah, wissen wir nicht. Am 19. Januar 1809 erklärte Nic. Bosseler von Rollingen, Bürgermeister der Gemeinde Petingen, dass es auf dem Gemeindeterritorium zwei Mühlen gäbe, welche Mehl mahlten. Es waren die Mühlen von Petingen und der Maragole. Von der Rollinger Mühle geht keine Rede.
Die Familie Franck im Besitz der Rollinger Mühle
Im Jahre 1815 wurde Luxemburg ein Grossherzogtum und dem König der Niederlande als Entschädigung für seine an Preussen abgetretene Gebiete zuerkannt. Während dieser holländischen Periode entstand der heutige Kataster. In einem Expertenbericht vom 4. Juni 1822 lesen wir über die Mühlen der Gemeinde Petingen folgendes:
II existe dans cette Commune trois moulins à farine; aucun n’est loué, leurs Propriétaires les font valoir par eux-mëmes.
... Le troisième dit Grundmühl est situé également prés Lamadelaine en appartient à Franck Jean Pierre; II a un tournant activé par un petit ruisseau nommé Heidebour.
Cette usine est en bon état mais chôme six mois de l’année à défaut d’eau et empêchée par des Glaces.
D’après les renseignements recueillis sur son Importance, elle peut ëtre comparée au moulin dit Maragole; En coséquence, l’Expert évalue son révénu brut à quatre vint dix florins sur quoi déduisant un tiers pour frais de réparation et d’entretien reste en révenu net 60 florins.
Dieser Bericht enthält einige interessante Einzelheiten. Besitzer der Mühle war damals also J.P. Franck; vor der franz. Revolution war es die Familie von Reiffenberg, ein Mitglied der Familie Franck war damals nur Pächter. Die Republikaner hatten die Güter der Adeligen beschlagnahmt. Die Familie Franck muss die Grundmühle ersteigert haben. Sie blieb in ihrem Besitz bis zum Jahre 1956.
Die Eechelsbaach wird in dem Bericht Heidebour genannt. Die Quelle genannt Heedebour verdankt ihren Namen den römischen Resten, die hier gefunden wurden. Sie ist heute nur eine der vielen Quellen, welche den Rollinger Bach speisen. Sie ist heute in einem Wasserbehälter gefasst. Laut Bericht führte die Eechelsbaach wenig Wasser, fror im Winter zu und behinderte so den Mühlenbetrieb.
Am 18. November 1954 schlussendlich verkaufte Jean Franck, damaliger Müller auf der Grundmühle, der Gemeinde Petingen die Mühle mit all den dazu gehörenden Ländereien für die Summe von 600.500.- Franken. Der Verkäufer behielt sich das lebenslängliche Nutzniessungsrecht vor. Jean Franck alias Millejhängi sollte davon nicht lange Gebrauch machen : er starb bereits am 8. März 1956.
Die Gebäulichkeiten der Grundmühle
Was nun die Gebäulichkeiten der Rollinger Mühle anbelangt, so wissen wir bis ins 17. Jahrhundert nichts. Dann erfahren wir aus einem Brief Christophs von Reiffenberg, dass die Mühle 1635 von den kaiserlichen Armeen zerstört worden war. Daraufhin verschleppten die Schwestern der Abtei Differdingen den heil gebliebenen Mühlenstein. Trotz der Beschwerden des Reiffenbergers war der Stein 1665 noch nicht zurückerstattet worden. Laut Pachtvertrag vom 1. April 1690 lag die Mühle damals in Trümmern. War sie seit 1665 noch nicht wieder aufgebaut worden? Was aber bedeutet ein Stein mit der Jahreszahl 1676 über der Tür des Schuppens? Dieser Schuppen ist aus Betonziegeln erbaut und ist neueren Datums. Woher stammt dieser Stein? War die Rollinger Mühle etwa 1676 wieder errichtet, dann aber in den Kämpfen um die Festung Luxemburg 1683/84 verwüstet worden? So viele Fragen, die mangels an Dokumenten keine Antwort finden.
Im Kataster der Maria-Theresia aus dem Jahre 1770 werden zwei Gebäude aufgezählt: eine verfallene Follmühle, sowie eine Ölmühle mit angebauter Wohnung.
Eine Follmühle (lux. Follmillen ; franz. moulin à foulon) „walkte durch eine besondere Vorrichtung die neu gewebten Tuche oder das neu gegerbte Leder weich. Walken bedeutet schlagen, kneten, stossen. Beim Walken wird der Walkstoff dichter, schmaler, kürzer. Häute werden durch Walken mit Fett in Drehfässern oder durch Bearbeiten mit Holzhämmern (foulon) weich und geschmeidig gemacht”.
Die Ölmühle (lux. Uelegsmillen ; franz. moulin à huile) bestand „aus einem horizontal liegenden Bodenstein, der im Zentrum eine senkrechte Achse aufweist. An dieser Achse ist eine waagerechte Achse eingelassen, die an beiden Enden je einen senkrechten Laufstein führt, welche beide auf dem Bodenstein im Kreise rollen und das zu verarbeitende Material, Leinsamen, Rapssamen, Bucheckern oder Nüsse, zerquetschen. Die zerquetschte Masse wurde zum Zwecke der Ölgewinnung ausgepresst. Die gepressten Ölkuchen verwendete man als Viehfutter”.
Welcher Natur die Mühle vor 1690 war, ist nicht mehr zu erfahren. Allerdings waren die Leute der damaligen Zeit stark traditionsbewusst. Wäre die Rollinger Mühle vor 1690 eine Mehlmühle gewesen, so hätte sie nach ihrem Wiederaufbau derselben Bestimmung zugeführt werden müssen. Darauf hätten der Ortsherr und die Einwohner bestanden. Mehlmühle für die Ortschaft blieb die Athemer Mühle.
Da die Wohnung an die Ölmühle angebaut war, kann man hier den ursprünglichen Kern sehen. Die Follmühle muss später hinzugekommen sein. Sie rentierte sich wohl nicht, da sie bereits vor 1770 aufgegeben worden war.
In den Rollinger Gerichtsbüchern wird zum Jahre 1790 die Ölmühle als Ortsbestimmung (sur le moulin alhuil saison du Gronde) erwähnt.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wandelte die Familie Franck die Rollinger Ohlmühle in eine Mehlmühle um. Nach dem Tode des letzten Müllers 1956 ging die Grundmühle in den Besitz der Gemeinde Petingen über. Diese liess eine Reihe von Umänderungen ausführen, in der Absicht dort ein Titelbergmuseum einzurichten. Am 30. Mai 1959 ist darüber ein Artikel im Luxemburger Wort zu lesen. Doch einige Jahre später, am 19. September 1963 schreibt die gleiche Zeitung, dass aus dem Projekt nichts geworden ist, und die Mühle einem Gemeindearbeiter als Wohnung diene. Heute, im Jahre 1983, steht die Grundmühle wiederum leer. Die Gemeindeverwaltung hat die mehr als 20 Jahre alte Idee wieder ausgegraben. Ob es diesmal klappen wird, und die Rollinger Mühle als Museum erhalten bleibt?
Der Weiher
Die Mühle wurde durch das Wasser der Eechelsbaach angetrieben. Da der Wasserstand gering und zudem unregelmässig war, drängte sich das Anlegen eines Weihers auf. Dieser Mühlenweiher wird seit 1599 in den Urkunden erwähnt. Er diente zugleich als Fischweiher und war, wie die Mühle, verpachtet. In der Lehnserklärung von 1442 wird bereits ein Teich genannt, allerdings nicht im Zusammenhang mit der Mühle, sondern mit dem Gutshof. Trotz dieser Formulierung könnte der Mühlenteich gemeint sein.
Als die Rollinger Mühle 1635 zerstört wurde, verschlammte danach der Weiher. Laut Pachtvertrag von 1690 sollte der Mühlenteich vom neuen Pächter instand gesetzt werden, damit der Herr von Reiffenberg eine Fischzucht anlegen könnte. 1740 kam es zum Prozess mit dem damaligen Müller, weil der Weiher noch immer zugewachsen war. Die Erklärung von 1770 lässt erkennen, dass der Weiher nach dem Prozess ausgehoben worden war, doch zu dem Datum bereits zur Hälfte wieder verschlammt war. Er brachte keinen Nutzen ausser das wasser auf die kleinen muhlen zu fuhren. Fische waren demnach nicht mehr darin. Dasselbe behauptete das Dorfgericht, welches in seiner Rekapitulationstabelle dem Weiher eine Grösse von 80 Ruten (= ein halber Morgen, etwa 18 Ar) zumass. Er diente nur mehr zum Antrieb der öl- und Follmühle (servant à l’usage des Moulins a huile et a fouler).
Die Carte de Cabinet des Pays-Bas autrichiens des Grafen von Ferraris aus dem Jahre 1777 zeigt die Mühle und den Weiher. Dieser lag nicht direkt an der Mühle, sondern an der Stelle der heutigen Fischweihern.
In den Rollinger Gerichtsbüchern finden wir den Mühlenteich als Ortsbestimmung : 1777 au petit étang, au weirhie ; 1779 au weyrgen ; 1784 au dessus de l’étang du moulin.
Der Prozess der Verschlammung ging rapide weiter. Bei der Zusammenstellung des heutigen Katasters war der Weiher verschwunden. Nur so ist der Expertenbericht von 1822 zu verstehen : die Mühle stände 6 Monate im Jahre still, weil das Wasser fehle oder zugefroren sei. Zum gleichen Schluss kommt man beim Einsehen des Grundbuches. Hier wird das Mühlenareal folgendermassen beschrieben :
Gemeinde Petingen, Sektion Rollingen
Nr. B 733 Haus
Nr. B 734 Mühle
Nr. B 731 Mühlenkanal
Nr. B 736 Mühlenkanal
Nr. B 735 Stall mit Platz
Nr. B 730 Garten
Nr. B 728 Acker
Nr. B 737 Wiese
Die Nummern B 733 und B 734 begreifen das noch heute stehende Mühlengebäude. Es ist identisch mit der 1770 genannten Ölmühle und Wohnung. Nr. B 735 war der Stall, welcher zu einer nicht mehr bestimmbaren Zeit abgetragen wurde. Meiner Ansicht nach war er identisch mit der 1770 verfallenen Follmühle, welche in einen Stall umgewandelt worden war. Die Stelle ist heute makadamisiert und dient als Auffahrt zur Werkstatt des Herrn V. Filaferro.
Von einem Weiher geht im Grundbuch des Katasters keine Rede.
Um den Betrieb rentabler zu gestalten, hat die Müllersfamilie Franck einen neuen Weiher angelegt, der allerdings nie in das Grundbuch eingetragen wurde. Heute ist auch dieser Mühlenteich verschlammt. Seine ungefähre Ausdehnung kann am Schilfbestand ermessen werden. Die Gemeindeverwaltung hat vor, ihn teilweise wieder instand zu setzen.
Die Müller der Rollinger Mühle
Wir haben bereits gesehen, dass die Herren von Nödelingen bis zur franz. Revolution die eigentlichen Besitzer der Rollinger Mühle waren. Da die Mühle schon 1442 erwähnt wird, kommt sicherlich das 14. Jahrhundert als Erbauungszeit in Frage. Die einzelnen Herrenfamilien bewirtschafteten aber die Grundmühle nicht selbst. Sie hatten ihre Rechte gegen ein jährliches Entgelt einem Pächter abgetreten. Dieser war der eigentliche Müller. Er musste versuchen, über den Pacht hinaus noch etwas zu verdienen. Das brachte so manchen Müller in den Verruf, so dass er des öfteren aus der Dorfgemeinschaft ausgeschlossen wurde.
In Rollingen scheint dies nicht der Fall gewesen zu sein. Der erste in den Urkunden genannte Pächter war ein gewisser Jean le musnier (Johann der Müller), genannt der Mompert, aus Rodingen. In einer Steuerliste vom 4. April 1595 wird er als erster der Rodinger Bürger aufgezählt. Johann Mompert hatte die Rollinger Mühle und das Fischereirecht vom Herrn von Nödelingen gepachtet. Laut Lehnserklärung vom März 1599 war er damals bereits tot.
Sein Sohn Claude Mompert war ebenfalls Pächter der Grundmühle gewesen (1628). Er war Meier in Rodingen d. h. er zog für seinen Herrn die Steuern ein. Claude war auch in Rollingen begütert ; 1668 werden seine Erben als Grundbesitzer daselbst aufgezählt.
Am 1. April 1690 wurde der Vertrag zwischen Philipp Ernst von Reiffenberg und dem Ehepaar Nicolas Aspelt (sein Name erscheint in den unmöglichsten Varianten) und Jeanne Rodange unterschrieben. Gegen Zahlung von 15 Quarten Mischlerfrucht trat der Reiffenberger seine Rechte an der Grundmühle ab, die aber erst von besagtem Aspelt auf dessen Kosten wiederaufgebaut werden musste. Der kleine Pacht lässt auf einen geringen Mühlenbetrieb schliessen. Nicolas Aspelt hatte am 9. Januar 1686 die Mühle von Niederkerschen in Pacht genommen. Hatte er sich zu viel zugemutet? Im Jahre 1696 verzichtete er auf eine Wiederverpachtung, so dass am 13. Februar Johanna von Everlingen, Witwe de Blanchart, Besitzerin der Niederkerschener Mühle, diese dem Nikolaus Hennescheit vergab. Nicolas Aspelt verzog nach Esch/Alzette (demeurant a la Mauvaise asch). Im Jahre 1705 gab er in Rollingen auf. Am 10. März desgleichen Jahres liess er seinen Pachtvertrag von 1690 auf das Ehepaar Johann Valentin Küntziger und Maria Jacob überschreiben. Aspelt gestand die Grundmühle wieder aufgebaut zu haben, der Weiher jedoch wäre noch nicht ausgehoben. Er hätte sich allerdings mit dem Reiffenberger verglichen. Küntziger übernahm alle Klauseln des Vertrags von 1690. Karl von Reiffenberg hiess die Überschreibung gut.
Küntziger war bereits Müller auf der Niederkorner Mühle. Er hatte diesen Vertrag mit Aspelt nur für seinen Schwiegersohn Theodor Elscherot getätigt. Am 9. Juni 1705 nämlich kam der Vergleich zwischen Nicolas Aspelt und Theodor genannt Didier Elscherot, wohnhaft zu der Zeit in der Grundmühle, zustande. Elscherot zahlte dem Aspelt für die Gebäude eine Abfindung von 50 Reichstalern und 2 Pistolen für die Kirmes : 25 Taler und 1 Pistole (Münze) zu Weihnachten 1705, die gleiche Summe zu Weihnachten 1706.
Didier Elscherot hatte Margarete, die Tochter des Johann Valentin Küntziger, geheiratet. 1715 kam es zum Streit zwischen Schwiegervater und Schwiegersohn. Küntziger behauptete, der rechtmässige Pächter der Rollinger Mühle zu sein ; er hätte dem Elscherot die Grundmühle nur als Mann seiner Tochter zum Lebensunterhalt gegeben. Er verlangte nun, dass Elscherot ihm die Mühle wieder zurückgäbe und ihm das Einkommen seit dem Tode seiner Tochter zurückerstattete. Als der einstige Schwiegersohn sich auf diesem Ohr taub stellte, verklagte Küntziger ihn vor Gericht. Elscherot liess darob am 1. Oktober 1715 den Pachtvertrag von Karl Christoph von Reiffenberg bestätigen. Am darauffolgenden 7. Oktober zog Küntziger seine Klage zurück und verzichtete auf seine Forderungen. Auch wollte er dem Elscherot die entstandenen Kosten ersetzen. Dieser hatte in zweiter Ehe eine Jeanne Etienne geheiratet.
Am 9. März 1718 erklärten die Vertreter der Gemeinde Rollingen, nämlich der Meier Dominik Marchal, Franz Neu und Jacques Peltier, vom Müller Didier Elscherot 200 Pfund für eine Wiese erhalten zu haben. Das Grundstück lag neben der Grundmühle. Anstösser waren Jean Thill und die Rollinger Kapelle. Die Gemeinde und der Müller hatten sich um die Besitzrechte gestritten ; Elscherot hatte die Wiese sogar in einen Garten umgewandelt. Am 24. November 1717 hatten sich dann beide Parteien geeinigt: der Müller sollte für 200 Pfund der Gemeinde das strittige Grundstück abkaufen.
Im Jahre 1739 kam es zum Bruch zwischen dem alten Müller (er war immerhin fast 35 Jahre lang auf der Grundmühle) und dem neuen Herrn von Reiffenberg. Heinrich Joseph, Baron von Reiffenberg, Herr von Aix, Athus, Rollingen und andern Orten, stellte fest, dass der Weiher hinter der Rollinger Mühle noch immer nicht ausgehoben worden war, wie dies laut Pachtvertrag von 1690 hätte geschehen müssen. Als er darob Elscherot Vorwürfe machte, gab der eine ausweichende Antwort. Desweiteren zahlte er am Martinstag 1739 seinen Pacht nicht. Ermahnungen des Reiffenbergers halfen nichts. Am 2. August 1740 liess der Baron durch seinen Advokaten Gérard beim Gericht von Etain Klage einreichen. Am 9. August überbrachte Sergeant Etienne Mackel dem Elscherot die gerichtliche Vorladung. Am 23. August wurde der Prozess vertagt, um dem Advokaten des Angeklagten, Me Adam, Gelegenheit zu geben, Entlastungsmaterial vorzubringen. Elscherot wies dann am 29. desselben Monats die Anklagen des Reiffenbergers zurück. Ja, nach dem Vertrag von 1690 müsse der Müller den Weiher instand setzen. Er weigere sich nicht dies zu tun. Der Baron solle ihm eine Frist geben. Desweiteren weigere er sich nicht, den Pacht zu zahlen. Er werde sowieso die Mühle am kommenden Martinstag (1740) verlassen und dem Kläger dann den Zins von den Jahren 1739 und 1740 entrichten. Die Mühle sei in gutem Zustand. Davon könne sich der Baron durch einen Experten überzeugen. Er, Elscherot, schlage als seinen Experten den Müller von Moulaine, Louis Chenin, vor.
Am 19. Januar 1741 überreichte Me Adam im Namen seines Klienten dem Advokaten des Reiffenbergers ein Schriftstück. Darin bat Elscherot den Baron die Klage bei der nächsten Gerichtsverhandlung zurückzuziehen. Er hätte ja seinen Pacht bezahlt und wäre aus der Rollinger Mühle ausgezogen. Ausserdem wäre er ein armer Mann, der sich keinen langen Prozess leisten könnte. Er wäre gewillt, dem Reiffenberger die bisher entstandenen Unkosten zu ersetzen. Das Gericht von Etain vertagte am 24. Januar die Verhandlung. Heinrich Joseph von Reiffenberg aber musste das ungute Gefühl haben, dass der Müller Elscherot ihm andere Urkunden verheimlichte. Bisher hatte er nur den Pachtvertrag von 1690 vorgezeigt. Dies war der Vertrag, den Nicolas Aspelt mit Philipp Ernst von Reiffenberg geschlossen hatte. Wo waren die andern Dokumente? Elscherot hatte sich geweigert, sie vorzuzeigen. Am 14. Februar 1741 ordnete das Gericht von Etain eine gerichtliche Vorlegung der Urkunden an. Zu diesem Zwecke sollte bei Elscherot eine Hausdurchsuchung gemacht werden. Diese fand am 18. Februar statt. Um 6 Uhr früh verliessen der Notar Petitjean von Villers-Ia-Montagne sowie der Gerichtsvollzieher Beguinet von Etain die Ortschaft Villers-Ia-Montagne (Sitz der Propstei) und begaben sich nach Esch-auf-der-Hurt. Von dort aus kamen sie in Begleitung der Zeugen des Reiffenbergers, nämlich Charles le Prudhomme, Herrn zu Breuville, und Jean-François de Walch, Herrn zu Fermont, nach der Athemer Mühle. Dort trafen sie gegen halb acht Uhr ein und fanden den Müller Didier Elscherot, seine Frau Jeanne Etienne und ihren Sohn Nicolas vor. Sie erklärten den gerichtlichen Beschluss, den der Müllerssohn ins luxemburgische übersetzte, da er allein die französische Sprache kannte. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung fanden sie auf dem Speicher eine Metallkassette, welche folgende Papiere enthielt:
Ein Dokument vom 9. Juni 1705 laut dem Nicolas Aspelt dem Elscherot die Rollinger Mühle abtrat; ein Papier vom 7. Oktober 1715 gemäss dem Johann Valentin Küntziger seine Klage gegen Elscherot zurückzog ; ein Dokument vom 1. Oktober 1715 in dem Karl Christoph von Reiffenberg dem Elscherot den Pachtvertrag bestätigte; schlussendlich ein Papier vom 9. März 1718, welches den Verkauf einer Gemeindewiese an den Müller festhielt.
Der Gerichtsvollzieher liess diese Dokumente beschlagnahmen. Der Notar stellte davon eine Bescheinigung aus. Binnen 8 Tagen sollte Elscherot die Papiere zurückerhalten, nachdem der Notar eine Kopie angefertigt hätte. Das gerichtliche Protokoll Unterzeichneten der Gerichtsvollzieher, die beiden Zeugen und der Notar. Elscherot, seine Frau und sein Sohn weigerten sich zu unterschreiben. Um 11 Uhr war die Aktion beendet.
Hier enden leider die Nachrichten über den Prozess. Wie er ausging, habe ich nicht herausgefunden. Durch die Hausdurchsuchung war der Reiffenberger allerdings nicht weitergekommen. Die beschlagnahmten Dokumente enthielten keine weiteren Einzelheiten als der Vertrag von 1690, was die Verpflichtungen des Müllers anbelangte.
Da Didier Elscherot die Grundmühle am Martinstag 1740 verlassen hatte, musste ein neuer Pächter her. Leider fehlen uns wieder die nötigen Unterlagen. Im Jahre 1770 ist Johann Franck Pächter der Rollinger Mühle. Er wohnte allerdings in der Athemer Mühle. Die Frage des Weihers war geklärt worden. Wer ihn ausgehoben hatte (Elscherot oder Franck), ist nicht bekannt.
Johann war der Sohn des Peter Franck. Dieser stammte aus Holzem und hatte am 25. September 1729 die Katharina Elscherot aus Rollingen geheiratet. In den folgenden Jahren wird sie in den übinger Pfarrbüchern dagegen Katharina Mersch genannt. Sie war zweifelsohne die Tochter des Rollinger Müllers Theodor Elscherot. Dessen Tod ist zum 7. Mai 1747 in den Pfarrbüchern vermerkt. Auch er ist mit dem Familiennamen Mersch bedacht worden. Dass es sich um den Rollinger Müller handelt, ersieht man daraus, dass er Mann der Jeanne Etienne genannt wird. Theodor Elscherot könnte in Mersch geboren sein oder von Mersch nach der Rollinger Mühle gekommen sein, so dass die Rollinger ihn den Merscher riefen. Der ortsunkundige Ubinger Pfarrer hat dann den Rufnamen als Familiennamen übernommen.
Peter Franck und Katharina Elscherot alias Mersch wohnten in der Athemer Mühle, wo ihre 12 Kinder zur Welt kamen :
- Dominik, geboren am 2. Oktober 1730
- Peter, geb. am 16. November 1733, gestorben höchstwahrscheinlich am 25. Mai 1740 (in den
Pfarrbüchern wird der Vorname nicht genannt)
- Nikolaus, geb. am 5. März 1736, gest. höchstwahrscheinlich am 26. Mai 1740
- Anton, geb. am 29. November 1737
- Philipp Andreas, geb. am 1. März 1740
- Theodor, geb. am 30. August 1741
- Johann Franz, geb. am 28. April 1743
- Antoinette, geb. am 10. September 1744, gest. höchstwahrscheinlich am 1. August 1746
- Adam, geb. am 5. Januar 1747, gest. am 5. April 1748
- Die Zwillinge Michael und Marie, geb. am 14. Juli 1748, Michael gest. am 29. August 1748; Maria
gest. am 19. Juli 1748
- Katharina, geb. am 6. März 1751, gest. am 9. Januar 1774
Peter Franck leitete den Athemer Mühlenbetrieb. Als sein Schwiegervater Theodor Elscherot mit dem Herrn von Reiffenberg Streit bekam, verliess er die Rollinger Mühle und zog zu ihm. Trotz der fehlenden Akten kann man schliessen, dass der Bruch mit dem Herrn von Rollingen nicht endgültig war. Die Grundmühle verblieb nämlich in der Familie.
Peter Franck verstarb in der Athemer Mühle am 28. September 1774 im Alter von 74 Jahren (die Altersangaben in den Pfarrbüchern sind allerdings nicht immer genau zu nehmen). Seine Frau Katharina überlebte ihn noch lange; sie verschied am 7. August 1794.
Ihr Sohn Johann übernahm die Rollinger Mühle. Er wohnte jedoch noch 1770 bei seinen Eltern (siehe oben). Er starb unverheiratet am 11. Januar 1813.
Sein älterer Bruder Theodor hatte den väterlichen Mühlenbetrieb in Athus übernommen. Er heiratete am 26. April 1774 die Katharina Tibessart.
Aus dieser Ehe gingen 11 Kinder hervor:
- Katharina, geb. am 21. März 1775
- Peter, geb. am 23. Juni 1776, er heiratete Maria Barbara Meiers aus Gerlingen
- Margarete, geb. am 15. Januar 1778
- Barbara, geb. am 23. März 1779
- Dominik, geb. am 31. Januar 1781, gest. am 8. August 1789
- Nikolaus, geb. am 16. November 1782
- Anton, geb. am 2. September 1786
- Johann Peter, geb. am 31. Oktober 1788
- Elisabeth, geb. am 6. Februar 1791
- Anna Maria, geb. am 2. Dezember 1792, gest. am 9. April 1854, sie war mit Nic. Bosseler aus
Rollingen verheiratet
- Theodor, geb. am 19. September 1796, gest. am 12. Oktober 1815
Der Athemer Müller Theodor Franck starb am 19. Juni 1808 ; seine Frau Katharina Tibessart folgte ihm am 26. März 1819 in den Tod.
Ihr Sohn Anton übernahm den Athemer Mühlenbetrieb. Der andere Sohn Johann Peter aber war nach dem Tode seines Onkels Johann Müller in der Grundmühle. Er heiratete in Rollingen am 31. Januar 1822 Margarete Wirtz. Sie wurde am 17. März 1797 geboren. Sie war die Tochter des Peter Wirtz und der Anna Margarete Frantz aus Rollingen. Johann Peter Franck und Margarete Wirtz lebten in der Grundmühle, wo ihre 4 Kinder zur Welt kamen :
- Peter, geb. am 8. April 1822, er starb unverheiratet am 8. Januar 1888
- Franz, geb, am 21. März 1825, im Jahre 1884 wanderte er nach Amerika aus
- Margarete, geb. am 8. September 1826, sie starb unverheiratet am 13. März 1860 ; sie half ihrem
Bruder im Mühlenbetrieb genau wie Peter
- Johann, geb. am 1. August 1828
Der Rollinger Müller Johann Peter Franck starb am 14. April 1866. Zwei Jahre vorher, am 4. April 1864, war ihm seine Frau Margarete Wirtz im Tode vorausgegangen.
Sein Sohn Johann führte den Mühlenbetrieb weiter. Er wurde von den Roilingern „de Grountert” genannt. Er heiratete die am 2. Februar 1846 in Niederkorn geborene Anna Kirschenbilder. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor:
- Susanna, geb. am 17. März 1879, sie starb bereits mit 13 Jahren am Juni 1892
- Johann, geb. am 2. April 1883
Johann Franck genannt de Grountert starb bereits am 29. November 1889. Seine Frau Anna Kirschenbilder überlebte ihn bis zum 5. August 1910.
Ihr Sohn Johann genannt de Millejhängi war der letzte der Franckschen Müllerdynastie. Sein Handwerk hatte er auf Wanderschaft in Frankreich erlernt. 1903 kam er nach Rollingen zurück und übernahm selbst den väterlichen Betrieb. Er führte ihn meisterlich bis nach dem 2. Weltkrieg. Am 18. November 1954 verkaufte der letzte Rollinger Müller die Grundmühle an die Gemeinde Petingen. Zwei Jahre danach, am 8. März 1956, verstarb unverheiratet Johann Franck genannt de Millejhängi.
Die Mühle wurde umgebaut und in eine Gemeindewohnung verwandelt. Vom Juli 1958 bis zum März 1982 wohnte hier J.P. Baasch mit seiner Familie. Dann zog er in eine andere Gemeindewohnung um.
Nun steht die alte Mühle wieder leer. Was wird mit ihr geschehen? Wird sie tatsächlich in ein Museum umgewandelt? Sollte sich dieser Plan verwirklichen, so wird ein wichtiger Zeuge der wechselvollen Rollinger Geschichte erhalten bleiben. Sie kann dann den kommenden Generationen gleichzeitig zur Belehrung und Erholung dienen.
Die Angaben über den Zivilstand der Familie Franck stammen aus den Pfarrbüchern von Aubange und Lamadelaine, sowie aus den Zivilstandsregistern der Gemeinden Petingen, Athus und Differdingen
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